Antwort der Landesregierung zur Elternbeitragssituation - Ungleichbehandlung wird kurzfristig nicht beseitigt!
30.03.2011 Artikel
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Die Antwort der Landesregierung zur Elternbeitragsgestaltung liegt vor.
Anmerkungen:
Es ist nicht erkennbar, dass die Landesregierung offensiv dafür eintritt, die Ungleichheiten, die durch die kommunalisierte Festlegung der Elternbeiträge erfolgt sind, kurz- und auch mittelfristig zu beenden. Dies wird in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carolin Butterwegge deutlich, die darauf hingewiesen hatte, dass die unterschiedliche Beitragsregelung die Zugangsmöglichkeiten beeinträchtigt. Da die Ministerin Schäfer selber auf die Verwerfungen hingewiesen habe, werde mit dem Einstieg in die Elternbeitragsbefreiung das Grundproblem nicht beseitigt. Dies wird zudem auch nicht gelöst, wenn eine vollständige Beitragsbefreiung für den Besuch des Kindergartens am Ende der Legislaturperiode erreicht ist, jedoch weiterhin für Kinder unter 3 Jahren unterschiedliche Elternbeitragsverpflichtungen bestehen.
Die Ministerin hatte, so wird zitiert, am 27.11.2010 u.a. betont:
"Unser Grundsatz lautet: Kinder gleich behandeln. Eltern je nach ihrem Einkommen ungleich besteuern. Außerdem kann es nicht richtig sein, dass in einer reichen Stadt wie Düsseldorf der Kindergartenplatz kostenlos ist und in einer armen Stadt wie Gelsenkirchen ganz besonders teuer, weil die Kommune sich die Gebührenfreiheit nicht leisten kann. So einen Flickenteppich entstehen zu lassen, war unverantwortlich."
In der Antwort wird deutlich, dass die Landesregierung die Entscheidung der Vorgängerregierung lediglich "bedauert", jedoch feststellt, dass die "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Schaffung gleicher Chancen für Kinder nachhaltig gestört" wurden. Eine nachhaltige unmittelbare Konsequenz aus dieser Erkenntnis wird aber nicht gezogen, sondern nur auf die vorgesehene schrittweise Einführung der Elternbeitragsfreiheit in den Kindertageseinrichtungen verwiesen.
Auf die Frage, wie hoch die Belastung des Landeshaushalts wäre, wenn anstatt des letzten das erste Kindergartenjahr beitragsfrei gestaltet würde, wird darauf verwiesen, dass dies von den Ergebnissen der Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden abhängig ist. Damit wird deutlich, dass der Landesregierung bisher im Berichtswesen über die mit dem KiBiz zusammenhängenden Aufwendungen keine Daten über den tatsächlichen Anteil der Elternbeitragsaufwendungen hat und daher darauf angewiesen ist, dies mit den Kommunalen Spitzenverbänden "auszuhandeln". Damit wird nebenbei erneut bestätigt, dass das Finanzierungssystem des KiBiz weder vereinfachend war noch transparent ist.
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