KiBiz-Auskömmlichkeit

Auskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung in NRW: Bilden Träger eher Rücklagen statt in Personal zu investieren?

22.12.2010 Artikel

Zur Situation von 31 katholischen Kindergärten im Kreis Warendorf wird in dem Beitrag der Westfälischen Nachrichten aufmerksam gemacht. Dabei rückt die Betrachtung der Auskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung in den Mittelpunkt, so wie es wohl auch bei der Auswertung der Landes-Daten aus der Abrechnung des ersten KiBiz-Jahres erfolgt. Landesweit sollen über 110 Mio. Euro Rücklagen bei den Trägern angesammelt worden sein. Im Kreis Warendorf beträgt der Anteil dem Bericht zufolge bei 84 Einrichtungen rd. 2 Mio. Euro.

Anmerkungen:

Dass die Träger bereits im ersten Jahr der KiBiz-Finanzierung vorsichtig vorgegangen sind ist einerseits verständlich, zumal sie angesichts der Unsicherheit, ob sie überhaupt mit dem Geld auskommen, auf "Nummer sicher" gegangen sind. Andererseits wird aber auch deutlich, dass die Art der Bewirtschaftung nicht nur dazu beigetragen hat, die unzulängliche KiBiz-Finanzierung passend zu machen. Das Vorgehen hat auch dazu geführt, dass mögliche personelle Verbesserungen nicht erfolgt sind. Vielfach wurde das mit dem KiBiz aufgetretene Finanzierungsrisiko - bei anderen Trägern - auch an die Mitarbeiterinnen weitergeleitet, indem Lohnverzichte oder Verzichte auf Sonderzahlungen von den Mitarbeiterinnen abverlangt wurden. Auch kam es, dies belegt eine Untersuchung, zum mehr "Zwangsteilzeitarbeitsverhältnissen".

In dem Ausführungen des Beitrages wird aber auch deutlich, dass in der Verwaltung der kath. Einrichtungen wirtschaftliche Erwägungen von besonderer Bedeutung waren: Wenn mit den Pauschalen im Verhältnis zur bisherigen Finanzierung mehr Mittel zur Verfügung gestellt wurden, ist nach dem Pauschalsystem davon auszugehen, dass zusätzliche Mittel für die Verbesserungen hätten genutzt werden können und sollten. Insofern ist es "verfehlt" von "Überschuss" zu sprechen.

Die Ungeeignetheit einer pauschalen Finanzierung, die derzeit keine Berücksichtigung von "atypischen Situationen" kennt, wird deutlich, wenn der stellv. Leiter der Zentralrendantur auf die unterschiedlichen Gehaltshöhen hinweist! Diese Unangemessenheit wäre noch deutlich geworden, wenn in dem Beitrag darauf hingewiesen worden wäre, dass in der Pauschale für Erzieherinnen nur durchschnittliche Personalkosten in Höhe von 40.700 Euro berücksichtigt wurden, während die maximale Höhe von dem kath. Trägervertreter mit 56.000 Euro genannt wurde.

Dass es zu diesem Rücklagenergebnis kommen konnte, ist zudem Ausdruck der mit dem KiBiz realisierten Finanzierungssituation: Aufgrund der Orientierung der Bezuschussung nach Pauschalsätzen, zu denen Träger grundsätzlich aber einen Eigenanteil zu leisten haben, können Träger nicht sicher sein, ob die tatsächlich anfallenden Kosten abgedeckt werden. Dies war durch die bisher geltende Finanzierungsart gesichert. Da in dem Pauschalwert der Anteil für die Sachkostenförderung gekürzt wurde und es keine zusätzliche Landes-Investitionsförderung für Ersatzbeschaffungen oder die Anpassung der Einrichtungen an veränderte Anforderungen gibt, werden u.a. entsprechende Anteile aus der Pauschalen-Finanzierung zurückbehalten, damit die Einrichtung überhaupt betrieben werden kann.

Insofern sollten Feststellungen zur Höhe der gebildeten Rücklagen ein weiterer Anlass dazu sein, das Finanzierungssystem des KiBiz in Frage zu stellen.

Ein Hinweis auf den Bericht ist auf dieser Seite zu finden.


Weiterführende Links

  • Bericht der WN vom 22.12.2010

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