Investitionsbedarf

Bundesmittel für den U3-Ausbau in NRW - Aktueller Stand

10.05.2011 Artikel

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In einem schriftlichen Bericht des Fachministeriums an den zuständigen Landtagsausschuss wird zum Stand der beantragten, bewilligten und abgeflossenen Bundesmittel für den U-3-Ausbau berichtet. Neben dem Bericht vom 30.4.2011 ist eine vergleichbare Information aus dem Jahr 2010 beigefügt, in dem der damalige Minister Laschet noch berichtet hatte, dass das Antragsvolumen zum 8.1.2010 457 Mio. Euro betrug und bis dahin 241 Mio. Euro bewilligt waren. Angesichts des damals erreichten Ausbaustandes wäre es "zwingend" gewesen, zusätzlich ein eigenes Landesprogramm aufzusetzen. Dies ist nicht erfolgt. Vielmehr wurde die Mittevergabe sogar nach dem Windhundverfahren beibehalten, so dass die Kommunen, die sich den Ausbau "leisten" konnten, z.B. überproportional viele Mittel binden konnten.

Anmerkungen:

Daraus ergibt sich jetzt folgende "dramatische" Situation:

Den durch das Bundesinvestitionsprogramm für NRW bereitstehenden Mittel in Höhe von 481 Mio. Euro, stehen Bedarfsmeldungen derzeit von insgesamt 732 Mio. Euro gegenüber. Bewilligt sind von den 481 bereits 391 Mio., so dass aus dem Bundesprogramm nur noch 90 Mio. zur Verfügung stehen.

Mit dem kurzfristigen Sonderprogramm hat die Landesregierung im Jahr 2010 150 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt und die Bereitstellung weiterer Mittel angekündigt. Entsprechende Festlegungen sind im Entwurf des Landeshaushaltes 2011 jedoch noch nicht deutlich, so dass im laufenden Haushaltsjahr lediglich 79,4 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm und 38 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind.

Mit diesen Mitteln und der entsprechenden Betriebskostenförderung ist eine Ausbauquote in Tageseinrichtungen am Ende es Kindergartenjahres 2011/2012 (31.7.2012) von nur rd. 16,9 % zu erreichen und die ab 1.8.2013 zu erfüllende Mindest-Quote von 35 %, die in Großstädten mit 50 - 60 % angenommen wird, nicht zu erreichen.

Dies macht deutlich, dass erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Kommunen bei dem von ihnen zu erfüllenden Rechtsanspruch zu unterstützen. Dies setzt nicht nur ein Landesinvestitionsprogramm für den weiteren Ausbau für U-3-Plätze sowie auch für die Anpassung der gesamten Einrichtung an veränderte Aufgabenstellungen voraus, sondern erfordert auch zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Betriebskosten, aber vor allem ein Förderung der Bereitschaft aller Beteiligten, in den verbleibenden Monaten alles daran zu setzen, dass neue Einrichtungen, neue Gruppen geschaffen, Fachkräfte gewonnen und vor allem die Attraktivität des Arbeitsfeldes erhöht wird. Dies wird nicht gelingen, wenn nicht bereits in der ersten Stufe der Revision des Kinderbildungsgesetzes zentrale Verbesserungen der Rahmenbedingungen erfolgen. Entsprechende Prioritätensetzungen müssen jedoch auch in den Kommunen erfolgen, denn diese sind seit dem Jahr 1996 verpflichtet, bedarfsgerechte Angebote auch für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen und bei ihrer Planung auch Vorsorge für einen unvorgesehenen Bedarf zu treffen. Insofern handelt es sich nicht um eine Finanzierungsaufgabe die allein das Land betrifft und "konnexitätsrelevant" ist. Da die Kommunen die örtliche Daseinsfürsorge sicherzustellen haben, ist es auch ihre originäre Aufgabe, hier tätig zu werden.


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