Elterngeld

Elterngeld-Teil-Beträge, die im Jahr 2010 erworben wurden, können auch noch im Jahr 2011 anrechnungsfrei ausgezahlt werden!

14.12.2010 Artikel

Der VAMV-NRW verweist in seiner aktuellen Information auf Erleichterung für ALG II-Empfänger (Hartz IV) hin:

1.) Erfolg! - 2010 erworbene Elterngeld(Teil-)beträge für ALG II-Empfängerinnen können auch 2011 noch anrechnungsfrei ausgezahlt werden

Voraussetzung: Der schriftliche Widerspruch muss noch in 2010 erfolgen!

In den letzten Wochen haben der VAMV und viele andere Verbände protestiert, dass im Jahr 2011 TeilelterngeldbezieherInnen ihre bereits erworbenen Elterngeldansprüche auf ihr ALG II, ihre Sozialhilfe bzw. auf ihren Kinderzuschlag angerechnet bekommen. Um einer Anrechnung zu entgehen, haben die Verbände die Eltern aufgerufen, ihre Teilauszahlungen zu widerrufen, damit sie die Restbeträge noch im Jahr 2010 ausgezahlt bekommen.

Endlich haben die Bundesarbeits- und Familienministerinnen Frau von der Leyen und Frau Schröder eingelenkt und für Klarheit gesorgt und eine entsprechende Verwaltungsvorschrift herausgegeben. Unserem Spitzenverband DER PARITÄTISCHE wurde mitgeteilt:

"Um sicherzustellen, dass auch Elterngeldbeträge aus Nachzahlungen infolge einer im Jahr 2010 widerrufenen Verlängerungsoption, die erst im Jahr 2011 zufließen, in Höhe von 150 Euro je Lebensmonat anrechnungsfrei bleiben, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dies durch eine entsprechende Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung festlegen. Voraussetzung dafür ist, dass die Verlängerungsoption noch bis zum 31. Dezember 2010 widerrufen worden ist und die betreffenden Lebensmonate mit Elterngeldanspruch vor dem 1. Januar 2011 begonnen haben. Die Verordnung wird rechtzeitig vor dem 1. Januar 2011 verkündet werden."

"Wir bitten Sie weiterhin, betroffene Eltern auf ihr Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Ein Musterschreiben finden Sie hier: www.vamv-nrw.de/Widerruf_Elterngeld.pdf"


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