Kopieren von Liedern

Erleichterung für Tageseinrichtungen beim Kopien für Lieder - Bayerische Lösung als Vorbild andere Bundesländer empfehlenswert

15.04.2011 Artikel

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Das Land Bayern hat mit der GEMA und der VG Musikedition einen Pauschalvertrag abgeschlossen, durch den allen bayrischen Kindertageseinrichtungen das Recht eingeräumt ist, Noten und Liedtexte zu kopieren. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)besteht ein Kopierverbot für Musikwerke, so dass alle Tageseinrichtungen bisher verpfichtet waren einen Einzelvertrag abzuschließen, Gebühren zu zahlen und aufwändige Nachweispflichten zu genügen.

Anmerkungen:

Die "bayerische Lösung" ist eine sinnvolle Entlastung und sollte in allen Bundesländern "Schule machen".

Eine entsprechende Lösung sollte auch kurzfristig in NRW umgesetzt werden. Hier hatte bereits der Abgeordnete Gregor Golland, CDU, in der Kleinen Anfrage 621 vom 22.3.2011 (Landtagsdrucksache 15/1528) u.a. gefragt, ob "es Bemühungen der Landesregierung gibt, einen ... Vertrag über das kostenfreie Vervielfältigen von Noten ... zu schließen?"

Es wäre zu begrüßen, wenn die Landesregierung schnell handeln würde und vergleichbar mit der bayerischen Lösung eine Regelung zustande brächte. Finanzielle Mittel dafür müssten in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, da gerade 32 Mio. Euro nicht benötigte Kindpauschalen ausgemacht wurden.


Weiterführende Links

  • Kleine Anfrage NRW

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