EU-Bericht: Versorgungslücken in der Kinderbetreuung
(redaktion/PM) Ein aktueller Bericht der Europäischen Kommission zeigt, dass das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen trotz gewisser Fortschritte den Bedürfnissen der Eltern bislang nicht gerecht wird. Die meisten Mitgliedstaaten haben die Zielvorgaben für Kinderbetreuungsangebote (Betreuungsplätze für 90 Prozent der Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung und für 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren) verfehlt, die im Jahr 2002 von den Staats- und Regierungschefs der EU festgelegt worden waren.
06.10.2008 Artikel"Wir sind von unseren Zielen in Bezug auf Kinderbetreuungseinrichtungen weit entfernt und müssen unsere Anstrengungen unbedingt intensivieren! Angemessene und leicht zugängliche Kinderbetreuungsangebote sind von entscheidender Bedeutung für die Chancen von Eltern auf dem Arbeitsmarkt sowie für eine stärkere Gleichstellung und soziale Eingliederung", sagte Vladimír Špidla, der zuständige Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit. "Kinderbetreuungsangebote sind auch unverzichtbar für die Bewältigung des demografischen Wandels: ohne geeignete Unterstützung entscheiden sich weniger Menschen dafür, Kinder zu bekommen. Das derzeitige Angebot ist nach wie vor unzureichend. Die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen sich dieser Herausforderung stellen. Die EU wird ihre Anstrengungen unterstützen, indem sie bis 2013 eine halbe Milliarde Euro für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stellt."
Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Kinderbetreuungsangeboten und Erwerbstätigkeit von Eltern. EU-weit geben über 6 Millionen Frauen im Alter zwischen 25 und 49 Jahren an, sie könnten wegen ihrer familiären Verpflichtungen gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten. Bei einem Viertel der Betroffenen stellt das Fehlen von Kinderbetreuungsplätzen – oder ihre Kosten – das Hauptproblem dar. Der Zugang zu guten und erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen, deren Öffnungszeiten den Bedürfnissen von Eltern und Kindern angepasst sind, stellt somit eine entscheidende Voraussetzung für die Erleichterung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt dar. Wenn Eltern eine Erwerbstätigkeit ermöglicht wird, so kann damit auch ein Beitrag zur Verringerung der Armut trotz Arbeit und der Armut von Alleinerziehenden-Haushalten geleistet werden, deren Armutsrisiko erheblich höher ist als das aller Haushalte mit Kindern (32 Prozent gegenüber 17 Prozent).
Vor dem Hintergrund des derzeitigen Geburtenrückgangs in Europa wird durch angemessene Kinderbetreuungsangebote zudem ein Anreiz zur Familiengründung geschaffen. Es ist kein Zufall, dass gerade diejenigen Mitgliedstaaten die höchsten Geburtenraten aufzuweisen haben, die besonders viel für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben getan haben und in denen die Frauenbeschäftigungsquote hoch ist.
Der Bericht enthält erstmals harmonisierte und vergleichbare Daten zur Nutzung von "formellen" Kinderbetreuungssystemen in den Mitgliedstaaten. Diese Zahlen zeigen, dass das Angebot in den meisten EU-Ländern den Bedarf bei weitem nicht deckt und Eltern (vor allem Müttern) eine Erwerbstätigkeit dadurch erschwert wird. Trotz gewisser Fortschritte bleibt noch viel zu tun, wenn die Kinderbetreuungsangebote insbesondere für Kinder unter drei Jahren ein befriedigendes Niveau erreichen sollen.
Zur Verbesserung der Situation könnten zum einen neue Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen, zum anderen könnte aber auch die informelle Betreuung professionalisiert werden, beispielsweise durch Qualitätsnormen für die Kinderbetreuung sowie durch entsprechende Standards bei den Arbeitsbedingungen, der Bezahlung und der Ausbildung des Personals. Darüber hinaus müssen auch speziellere Bedürfnisse von Eltern berücksichtigt werden, die atypische Arbeitszeiten oder kranke Kinder haben.
Alle Beteiligten, insbesondere die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene sowie die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, werden sich aktiv am Ausbau zugänglicher, erschwinglicher und qualitativ guter Betreuungsangebote für Kleinkinder beteiligen müssen. Die Kommission besitzt auf diesem Gebiet keine unmittelbare Zuständigkeit. Sie wird jedoch Schritte im Hinblick auf die Erreichung der Ziele von Barcelona unterstützen und insbesondere die umfassende Nutzung der Mitfinanzierungsmöglichkeiten – beispielsweise im Rahmen des Europäischen Sozialfonds – fördern.
Keine Kommentare vorhanden