Fortbildungsangebote zur Umsetzung des Orientierungsplans für Kindergärten können starten

Das Kultusministerium hat ein verbindliches Fortbildungskonzept zur Umsetzung des Orientierungsplans für Kindergärten erlassen. Die in einer Verwaltungsvorschrift verankerten Vorgaben sehen vier Pflichtkurse von bis zu sechs Tagen vor. Vermittelt werden dabei grundlegende Kenntnisse zum Orientierungsplan, Hilfestellungen zur Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklungsprozesse, Hinweise für die Kooperation mit Schule und Eltern sowie neue pädagogische Erkenntnisse in den Bildungs- und Entwicklungsfeldern des Orientierungsplans. Die Sprachförderung ist Gegenstand einer separaten zweitägigen Kurseinheit. Leitungskräfte erhalten einen weiteren Fortbildungstag. Die Qualität der Fortbildungsangebote wird vom Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) überwacht.

14.07.2006 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

"Der Aufbruch in eine neue Ära frühkindlicher Bildung wird in Baden-Württemberg durch eine in ihrem Umfang einmalige Fortbildungsoffensive unterstützt. Qualifikation und Motivation sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Arbeit mit dem neuen Orientierungsplan", sagte Kultusminister Helmut Rau MdL am Freitag (14. Juli) in Stuttgart. Ab sofort haben alle 38.000 Erzieherinnen und Erzieher im Land die Gelegenheit, ihre pädagogischen Kenntnisse zu erweitern. Ein wichtiger Baustein der Fortbildung wird nach Raus Angaben die Sprachförderung sein. Da jedoch viele Erzieherinnen und Erzieher in diesem Bereich bereits Fortbildungsangebote wahrgenommen hätten, sei die Teilnahme an diesem Kurs freiwillig. Parallel zu den Erzieherinnen und Erziehern werden auch alle Kooperationslehrkräfte auf Ebene der 2.800 Grundschulen und Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule im Bereich des Orientierungsplans fortgebildet. Bereits Anfang des Jahres fanden in den vier Regierungspräsidien "Tandemfortbildungen" für die 80 landesweiten Kooperationsbeauftragten "Kindergarten-Grundschulen" und die Fachberaterinnen und Fachberater der Kindergärten statt.

"Mit unserem Konzept wollen wir einheitliche Standards sicherstellen. Ein hohes und gleich bleibendes Niveau der Fortbildung ist Voraussetzung dafür, dass der Orientierungsplan erfolgreich in die Praxis umgesetzt wird", betonte der Kultusminister. Rau zufolge müssen die Fortbildungsträger dem LS eine Dokumentation zur Umsetzung ihrer Angebote vorlegen. Geprüft werden die inhaltliche Umsetzung der verbindlichen Bausteine, die Qualifikation der Referenten, das eingesetzte Begleitmaterial, der äußere Rahmen wie Räume und Zeitpläne sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Einige Fortbildungsträger, die seit Jahren entsprechende Kurse anbieten, können die umfangreiche Dokumentation durch eine verkürzte Darstellung ersetzen. Dazu zählen das Landesjugendamt, die örtlichen Jugendämter und die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe.

Bis zur verpflichtenden Einführung des Orientierungsplans im Kindergartenjahr 2009/10 stehen für die Fortbildungsmaßnahmen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Land und Kommunen teilen sich die Kosten je zur Hälfte. Der Zuschuss des Landes beträgt damit 50 Prozent des Kostensatzes von 45 Euro je Person und Fortbildungstag, also 22,50 Euro. In diesem Jahr haben die Kommunen noch bis zum 1. Oktober Zeit, um bei den Regierungspräsidien den Landeszuschuss zu beantragen. In den Folgejahren läuft die Antragsfrist jeweils am 1. Juli ab. In diesem Jahr bereits durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen, die den Standards entsprechen, können rückwirkend anerkannt werden. Stichtag ist der 1. Januar 2006.


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