Zahngesundheitsschutz
KiBiz - Die Aufgabe der Gesundheitsvorsorge beinhaltet nicht die Verpflichtung zur Durchführung von zahnärztlichen Reihenuntersuchungen in NRW!
28.01.2011 Artikel
Der Kreis Borken hat in der Pressemitteilung vom 27.1.2011 darauf hingewiesen, dass die in § 10 Absatz 3 des Kinderbildungsgesetzes enthaltene Aufforderung nicht die grundsätzliche Verpflichtung beinhaltet "zahnärztliche Reihenuntersuchungen" durchzuführen.
Diese Entscheidung habe der Petitionsausschuss des Landtags getroffen.
Anmerkung: Damit bleibt den Jugendämtern dennoch die Verpflichtung, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die grundsätzliche Aufgabenstellung erfüllt wird. Der Kreis Borken weist z.B. in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass dies im Zusammenhang mit einem "Arbeitskreis Zahngesundheit" im Kreisgebiet erfolgt.
Keine Kommentare vorhanden