Kinderbildungsgesetz

KiBiz-Revision - Erste Forderungen aus dem Kommunalen Bereich tauchen auf!

15.04.2011 Artikel

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Die mit dem Referenten-Entwurf des 1. Änderungsgesetzes zum KiBiz vorgesehenen Veränderungen führen bereits zu Reaktionen in Kommunen, die u.a. auch eine weitergehende Entlastung fordern (wie Düsseldorf bei den Elternbeitragsentlastungen) oder die auf die von ihnen aufzubringenden "Mehrkosten" hinweisen, die sich ergeben, wenn die die marginalen Verbesserungen durch zusätzliche Ergänzungskraftstunden umgesetzt und anteilig von Kommunen und den Trägern mit finanziert werden müssen.

Anmerkungen:

Es ist erstaunlich, dass jetzt u.U. (unter Bezugnahme auf das Konnexitätsprinzip) vom Land erwartet wird, dass es die mit der geringen Verbesserung der personellen Besetzung verbundenen erhöhten Personalkosten auch vollständig tragen soll.

Es darf nicht vergessen werden, dass die Spitzenverbände der Kommunen und der Träger in NRW bei den Verhandlungen im Vorfeld zu der im KiBiz enthaltenen Finanzierungsregelung durchaus damit einverstanden waren, dass die personelle Besetzung in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren verschlechtert und die Kommunen und Träger damit "entlastet" wurden. Gleichzeitig haben die konfessionellen Träger insofern zusätzlich davon profitiert, als nach dieser weiteren Kostensenkung die bereits im Jahr 1998 angestrebte Senkung des Trägeranteils um 8 % erfolgt ist.

Im übrigen sind die Kommunen nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII für das Vorhalten "bedarfsgerechter" Angebote nicht nur von der Zahl, sondern auch von der Qualität her zuständig. Insofern müssten auch im Interesse der Kommunen bessere Bedingungen geschaffen werden, zumal die in NRW bestehenden Rahmenbedingungen schon lange über dem Schwellenwert des Fachkräfte-Kind-Schlüssels liegen, bei dem vor allem für Kinder unter 3 Jahren sogar negative Folgen bei dem Besuch einer Tageseinrichtung erfolgen können.

Anstelle der im Referentenentwurf angekündigten Absicht, für Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren einige zusätzliche "Ergänzungskraft-Stunden" bereit zustellen, müsste insgesamt das Kinder-Mitarbeiterinnen-Verhältnis verbessert, Freistellungen gesichert, Fortbildungsmöglichkeiten geschaffen und Zeiten für die mittelbare Pädagogische Arbeit verlässlich finanziert werden.


Weiterführende Links

  • come-on Lüdenscheid
  • rp-online Düsseldorf

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