Kinderbildungsgesetz

KiBiz-Revision: Referentenentwurf des ersten KiBiz-Änderungsgesetzes liegt vor

05.04.2011 Artikel

-

Der Referentenentwurf für ein erstes "KiBiz-Änderungsgesetz" liegt vor.

Anmerkungen:

Zusammen der Kabinettvorlage und einer Synopse der vorgesehenen Veränderungen (Stand 5.4.2011) ist zu erkennen, welche Intentionen mit der Änderung verfolgt werden, welche bisher nicht und welche konkreten Änderungen im Gesetz vorgesehen sind.

Damit werden die Maßnahmen erkennbar, die im Rahmen des KiBiz abgesichert werden sollen. Es ist aber nicht erkennbar, ob und in welchem Umfang mit Einzel-Zusatz-Programmen weitere Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Dies gilt z.B. für das in Vergangenheit im Rahmen des 5-Punkte-Programm angekündigte 1.000-Stellen-Berufspraktikantinnen-Programm.

Es ist davon auszugehen, dass die bekanntgewordenen Unterlagen auch die Materialien sind, die Gegenstand einer Beschlussfassung des Landeskabinetts vom Tage waren.

In der Vorlage für das Kabinett wird deutlich, dass auf der Grundlage des vorgelegten Gesetzentwurfes jetzt eine Anhörung von Verbänden erfolgen soll.

Es wird betont, dass es in der Kindertagesbetreuung gestiegene Anforderungen gibt und die individuelle Förderung von Kindern mit den Rahmenbedingungen sichergestellt werden soll.

Mit einem ersten Schritt sollen die dringend erforderlichen Verbesserungen noch zum kommenden Kindergartenjahr 2011/2012 umgesetzt werden, zumal "nicht alle im Rahmen der Evaluation dokumentierten Änderungsbedarfe in einem Schritt und bereits zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres in gesetzliche Änderungen einfließen" können.

Die Vorbemerkungen sind insofern interessant, als sie auch gleichzeitig Prüfkriterien für die vorgesehenen Veränderungen sein können. Es kann z.B. geprüft werden:

a) Waren bereits vor dem KiBiz die Bedingungen so, dass die Anforderungen angemessen erfüllt werden konnten?

b) Wurden mit dem KiBiz überhaupt ausreichende Verbesserungen vorgenommen, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden?

c) Sind die mit dem KiBiz geschaffenen Bedingungen überhaupt "auskömmlich" und war nicht von vornherein eine strukturelle Unterfinanzierung gegeben?

d) Stellt das KiBiz überhaupt die "individuelle Förderung" eines jeden Kindes sicher? (Kann dies u.a. auch mit einem Ansatz über Pauschalen erfolgen, bei dem keine abweichenden Finanzierungsmöglichkeiten im Einzelfall zusätzlich vorgesehen ist?)

e) Sind die Rahmenbedingungen überhaupt gegeben, um eine individuelle Förderung, z.B. in Bezug auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel, sicherstellen zu können?

f) Werden mit den vorgesehenen Maßnahmen überhaupt "Verbesserungen" vorgenommen oder handelt es sich vorrangig nur um Kompensationen von Verschlechterungen aus Vorjahren, da z.B. bereits im Jahr 1999 dem System der Tageseinrichtungen in erheblichem Umfang Mittel entzogen wurden?

g) Ist mit den vorgesehenen Erklärungen abgesichert, dass tatsächlich "alle" im Rahmen der Evaluation genannten Änderungsbedarfe in der 2. Stufe umgesetzt werden?

Zudem müsste u.a. auch geprüft werden:

h) In welcher Weise wird die Koalitionsvertrag enthaltene Zusage zur Abschaffung der Elternbeitragsverpflichtung bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt?

I) Wie ist die Korrektur der - bisher falsch berechneten - Pauschalwerte vorgesehen und die Mittelbereitstellung für entsprechende Kompensationen gesichert?

Mit dem Referentenentwurf sollen insbesondere folgende Änderungen vorgenommen werden:

  1. Kindertagespflege - Pflegeerlaubnis auf 5 Kinder beschränkt.
  2. Die Elternmitwirkung wird mit Mitbestimmungsrechten erweitert. Möglichkeiten zur Bildung von Elternbeiräten werden vorgesehen.
  3. Gesundheit - Verpflichtung der Jugendämter wird betont und der Nichtraucherschutz ausgeweitet
  4. Kinder mit Behinderungen sollen besser gefördert werden - u.a. Abkehr von den Stichtagsterminen
  5. Datenerhebung - erweiterte Erhebungsmerkmale aus Gründen der Qualitätssicherung - bei gleichzeitigem Abbau von Nachweisverpflichtungen
  6. Stichtagstermin in Bezug auf die Festlegung von Kindpauschalen (15.3.) wird erweitert und kostenneutrale "Verschiebungen" im Jugendamtsbezirk möglich.
  7. Begrenzung der Pauschalen für Schulkinder auf bis 35 Stunden.
  8. Verzicht auf Vorlage und Prüfung eines Verwendungsnachweises - hin zu einer echteren Pauschale.
  9. Ein Rücklagennachweis ist vorgesehen.
  10. Familienzentren erhalten 1.000 Euro mehr. Soziale Brennpunkte erhalten 2.000 Euro mehr.
  11. Waldkindergärten können im Einzelfall wie z.B. eingruppige Einrichtungen einen Betrag von 15.000 Euro erhalten.
  12. Elternbeitragsfreiheit für das Jahr vor der Einschulung für Tageseinrichtung und Tagespflege soll realisiert werden.
  13. In den Gruppenformen I und II sollen je nach Betreuungszeit 12, 16 oder 20 zusätzliche Ergänzungskraftstunden zur Verfügung stehen. Die zusätzlichen "Stunden" sind in erhöhte Pauschalwerte eingerechnet.
  14. Abschaffung der Landeskinderregelung - Förderung aller Kinder die eine Tageseinrichtung in NRW besuchen.

Die vorgesehnen Regelungen sind durchaus als ein begrüßenswerter Einstieg in überfällige Verbesserungen anzusehen, jedoch in keiner Weise ausreichend, um die dringendsten Unzulänglichkeiten zu kompensieren.

Alleine ein Vergleich auf die bei der Berechnung der Pauschalen angenommenen Personaldurchschnittskosten weist darauf hin, dass eigentlich "im Schnitt" die bereitgestellten Mittel für die Abdeckung der Personalkosten nicht ausreichen können, so dass entsprechende Anpassungen erfolgen oder zumindest kurzfristig Ausgleichsregelungen erfolgen müssen. Eine aktuelle Berechnung, in der die "Verwerfungen" deutlich werden, ist beigefügt.

In gleicher Weise müsste, wenn dass in der Gesetzesbegründung angegebene Ziel erreicht werden soll, einen "Zugang zur Bildung ... für alle ..." (zu schaffen), nicht nur eine punktuelle Freistellung vom Elternbeitrag im letzten Kindergartenjahr, sondern eher einen Einstieg im ersten Jahr des Besuchs des Kindergartens vorzusehen und zumindest auch übergangsweise einheitliche Elternbeiträge für NRW zu realisieren.


Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden