Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Regelung zur Kindertagespflege führt zu Protesten

28.04.2011 Artikel

. Die im Referentenentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes enthaltene Regelung zur Begrenzung bei der Anzahl der Kinder in der Kindertagespflege wird in der Berichterstattung problematisiert. Nicht nur, dass damit, so wie in Lüdenscheid, weniger Angebote zur Verfügung stehen, sondern dass auch ein bedarfsgerechte und flexible Lösungen im Einzelfall be- oder sogar verhindert werden.

Anmerkungen:

Das Tagespflege auch einen geringfügigen Bedarf abdecken und sehr bedarfsgerecht sein kann, wird neben Berichten in Medien z.B. in einem an die Redaktion gerichteten Schreiben einer Tagesmutter deutlich:

*"..... Das Problem ist nicht unbedingt die Begrenzung der Zahl, sondern das fehlende ZEITGLEICH! Denn das bedeutet, dass "professionelle" Tagesmütter nur noch Kinder mit einem 45 Stunden Vertrag nehmen und allen Eltern einreden müssen, dass es für die Kinder besonders wichtig ist, so lange und so konstant in der Betreuung zu bleiben.*

Was machen die Eltern, die jeden Tag zwei Stunden eine Randzeitenbetreuung brauchen? Die nimmt niemand mehr einfach so dazu weil es sich gut ergibt. Die würden einen kompletten Platz blockieren. Oder die Mutter, die privat ihr Kind zweimal in der Woche für 3 Stunden betreut haben möchte, weil sie es nicht immer zum Großeinkauf für die sechsköpfige Familie mitnehmen will. Oder die Mutter, die nur ein paar Stunden in der Schule weiter unterrichten möchte und diese auf zwei Tage bündelt, um die anderen drei Tage mit ihrem Kind zu verbringen. Die hat keine Chance mehr etwas zu bekommen.

.... Jetzt muss die Lehrerin schauen, dass sie einen Platz in der Kita bekommt, da kann sie 45 Stunden buchen und ihr Kind trotzdem nur an zwei Vormittagen bringen. Da hat niemand einen Nachteil davon und niemand fragt, ob sie die 45 Stunden braucht. Das kann doch nicht sein!!!

.... Ich könnte noch viel mehr Punkte aufschreiben. Die Tagesmütter sind so wertvoll und müssten so hofiert werden, aber leider ist das Gegenteil der Fall."

Dieser Bericht macht deutlich, dass es einer Modifikation der Regelung bedarf. Die Thematisierung dieser Problemstellung darf aber nicht dazu führen, dass andere Unzulänglichkeiten im Referentenentwurf und vor allem unterlassende Regelungen nicht behandelt werden. Dies gilt z.B. über die geringfügigen Kompensationen der personellen Verschlechterungen durch zusätzliche Stunden für Ergänzungskräfte in Gruppen mit Kinder unter 3 Jahren für die generell erforderlich Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation auch für Kinder über 3 Jahren, die Gruppenstärkenreduzierung, aber auch für qualitative Verbesserungen für Schulkinder, z.B. in der Offenen Ganztagsschule. Hier sollte die Qualität der Horte z.B. Maßstab werden und diese erhalten bleiben!

Die im Referentenentwurf enthaltenen Tagespflegeregelung wird als vergleichbar mit der im KiBiz aufgenommenen "ausgedachten" Fachkraftregelung für die U-3-Gruppen angesehen, die jetzt korrigiert werden soll. Der Regelungsvorschlag macht deutlich, dass es nicht ausreicht, Entwurfsfassungen nur politisch und administrativ zu erarbeiten, jedoch die Praxis nicht unmittelbar einzubeziehen und die vorgesehenen Modifikationen nicht einem Praxistest zu unterziehen. Es wird befürchtet, dass bei dem jetzt vorgegebenen Beratungstempo weitere Fehler "eingebaut" werden.


Weiterführende Links

  • Bericht "Der Westen"
  • Bericht "Solinger Tageblatt"
  • Bericht "RP online"

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