KiBiz-Revision: Regierungsentwurf zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz vom 10.5.2011 liegt vor
11.05.2011 Artikel
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Der Regierungsentwurf des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes liegt vor. Das Landeskabinett hat ihn am 10.5.2011 beraten, so dass die parlamentarischen Erörterungen und Abstimmungen sowie die Stellungnahmen von Beteiligten erfolgen können.
Anmerkungen:
Der Regierungsentwurf unterscheidet sich von dem Referentenentwurf im wesentlichen in drei bisher besonders in den Blick geratenen Varianten:
- Die bisher für die Tagespflege geltenden Grenzen sollen weiter gelten (bis zu 8 Kinder, gleichzeitig höchstens 5 Kinder).
- Die Anforderung im Zusammenhang mit der Bildung von Jugendamtselternbeiräten und dem Landeselternbeitrag werden in Bezug auf das "Quorum" abgesenkt. Und vor allem
- Anstelle der (geringfügig) vorgesehenen Einbeziehung von Ergänzungskraftstunden für Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren in die Pauschalen, soll jetzt, zumal sich die Kommunalen Spitzenverbände gegen eine finanzielle Beteiligung der Kommunen ausgesprochen haben, nur für das Kindergartenjahr 2011/2012 eine U3-Pauschale eingeführt werden, deren Kosten alleine das Land trägt. Diese Pauschale sieht je nach Betreuungszeit Beträge zwischen 1.000 und 1.800 Euro vor und soll sicherstellen, dass bereits bei 5 U3-Kindern mit einer Betreuungszeit von 45 Wochenstunden eine Ergänzungskraft im Umfang von 18 Stunden eingestellt werden kann.
Soweit die Ankündigung:
Sie finden in Anmerkungen zu der Pauschale aber auch die "Pferdefüße" dieser Regelung.
Auch wenn die Pauschale für Kinder unter 3 Jahren gedacht ist, so soll als Stichtag nicht - wie im KiBiz - der 1.11., sondern der 1.3. des Jahres 2012 gelten, zu dem die Kinder dann noch unter 3 Jahre alt sein müssen.
Die Höhe des Betrages reicht bei weitem nicht aus, tatsächlich z.B. Kontingent von 18 Stunden zu finanzieren.
Es entsteht ein zusätzliche bürokratischer Aufwand durch ein zusätzliches Verfahren.
Angesichts der Kurzfristigkeit der zu erwartenden Regelung (Beschluss des Gesetzes 20. oder 22.7. - Inkrafttreten am 1.8. - in den Ferien) und der Befristung bis zum 31.7.2012 stellt sich die Frage, ob überhaupt und ab wann Mitarbeiterinnen überhaupt zusätzlich eingesetzt werden können, zumal das Antragsverfahren erst in Gang gesetzt werden muss.
War schon die bisher vorgesehene Regelung nicht ausreichend, um mindestens die mit dem KiBiz eingetretenen Verschlechterungen zu kompensieren, so ist diese jetzt vorgesehene Notlösung noch unzulänglicher und eher ein "Placebo", mit dem die Ankündigungen der Landesregierung, dass personelle Verbesserungen erfolgen sollen, kaschiert werden. (Hinweise darauf, dass auch zusätzliche Förderung für Berufspraktikantinnen erfolgen, sind in dem Gesetzentwurf nicht zu finden, zumal eine entsprechende Regelung genau so wie dieses U3-Programm hätte aufgenommen werden können.)
Damit ist deutlich, dass die im Regierungsentwurf vorgesehenen Veränderungen durchaus ein kleiner Trippelschritt, aber überhaupt nicht ausreichend sind, um die dringendsten Korrekturen vorzunehmen, um Verschlechterungen zu korrigieren. Damit sind, trotz der bereits dafür erforderlichen umfangreichen politischen Auseinandersetzungen und ausgenommen in Bezug auf die Elternbeitragsbefreiungsregelung, deren Ansatz auch in Frage zu stellen ist, und das angekündigte Landesausbauprogramm keine "Meilensteine" gesetzt worden. Die vorgeschlagenen Regelungen bleiben bei weitem hinter den Ankündigungen und geweckten Erwartungen zurück.
In einer Information hat die jugendpolitische Sprecherin der Grünen, Andrea Asch, die Entwurfsfassung zur Verfügung gestellt und zudem u.a. ausgeführt:
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"heute Nachmittag hat die Landesregierung den Entwurf des Kinderbildungsgesetzes (siehe Anlage) beschlossen. Das Gesetz wird nun in den nächsten 2 Monaten im Landtag beraten.
Für den U3-Ausbau, die Qualitätssicherung und die Elternbeitragsbefreiung investiert die rot-grüne Landesregierung 242 Millionen zusätzlich in diesem und 390 Millionen Euro im nächsten Jahr. Darin sind Ausgaben für zusätzliche U3-Plätze nicht einbezogen.
Gegenüber dem Referentenentwurf hat es einige redaktionelle und drei inhaltliche Änderungen gegeben:
- In der Kindertagespflege bleibt die bisher geltende Regelung bestehen, wonach ausnahmsweise bis zu 8 Kindern betreut werden dürfen (aber nie mehr als 5 gleichzeitig).
- Das Quorum zur Bildung eines Jugendamtselternbeirats wird auf 25% im nächsten und 33% im folgenden Kindergartenjahr gesenkt.
- Die Kindpauschalen der Gruppentypen I und II werden nicht um zusätzliche Ergänzungskraftstunden erweitert, weil die Kommunen nicht bereit sind, diese mit zu finanzieren. Rechtlich kann man sie dazu nicht zwingen, da dies gegen die Landesverfassung verstoßen würde. Um dennoch kurzfristig den zusätzlichen Einsatz von Ergänzungskräften in der U3- Betreuung zu ermöglich, bezahlt das Land ganz allein einen Zuschuss. Dieser erreicht aber leider nicht die Höhe der bisher geplanten Erhöhung der Kindpauschalen. Er gilt für Kinder, die am 1. März des Kindergartenjahres unter drei Jahre alt sind. Dieser Zuschuss ist zunächst auf ein Jahr befristet, weil wir das Ziel haben, bereits 2012 die 2.Stufe der KiBiz-Revision umzusetzen. Die zusätzliche Finanzierung von Ergänzungskraftstunden seitens des Landes soll dann fortgesetzt werden, hoffentlich dann wieder in einem einheitlichen Finanzierungssystem. Hier die Höhe des Landeszuschusses für das Kita-Jahr 2011/2012:
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Verfahrensablauf:
Wir planen das folgende parlamentarische Beratungsverfahren (Stand 10. Mai 2011, Änderungen vorbehalten)
• 18.05. 2011 (Plenum): 1. Lesung
• 09.06. Anhörung (Plenarsaal) am frühen Nachmittag (beabsichtigt)
• 07.07. (ordentliche Sitzung): Auswertung der Anhörung
• 20.07. (Sondersitzung AFKJ vor dem Plenum von 9 bis 10 Uhr): Abstimmung über eine Beschlussempfehlung zur 2. Lesung (beabsichtigt)
• 20.07. (Plenum): 2. Lesung
• 22.07. (Plenum): 3. Lesung (falls beantragt)
• 01.08. 2011 Inkrafttreten
Die zweite Stufe der KiBiz-Revision soll unmittelbar anschließend begonnen werden.
Zur Erinnerung die weiteren Änderungen:
- Es bleibt dabei, dass der Landeszuschuss für Familienzentren auf 13.000 Euro jährlich erhöht wird. Für Familienzentren in sozialen Brennpunkten auf 14.000 Euro.
- Der Landeszuschuss für zusätzliche Sprachförderung wird auf 345 Euro erhöht.
- Für Kinder mit Behinderung unter drei Jahren gibt es einen Zuschuss von 1.000 Euro über den 3,5-fachen Satz der Kindpauschale IIIb hinaus.
- Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung wird beitragsfrei. Der finanzielle Ausgleich des Landes für die Einnahmeausfälle der Kommunen wird in einem gesonderten Verfahren beraten.
- In der Tagespflege wird künftig eine Mindestqualifizierung verlangt, die inhaltlich und vom Umfang her dem Curriculum des Lehrplans des Deutschen Jugendinstituts entspricht.
- Datenerhebungen haben ergeben, dass nicht alle Einrichtungsträger die Mindestpersonalausstattung einhalten. Deswegen werden Erhebungen über die Zu ordnung des pädagogischen Personals zu den Gruppenbereichen eingeführt.
- Die gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Verwendungsnachweises wird gestrichen. Die Kindpauschale kann damit eine echte Pauschale werden. Allerdings schließt diese Regelung nicht aus, dass es auf Jugendamtsebene zu Vereinbarungen über andere Kontrollmechanismen kommt.
- Waldkindergärten können künftigen einen zusätzlichen Zuschuss von 15.000 EUR erhalten, da sie ansonsten die in der Betriebserlaubnis geforderten höheren Personalstandards nicht finanzieren können.
- Es gilt ein striktes Rauchverbot in allen Räumen der Kindertagesbetreuung auch in Abwesenheit der Kinder. Die bestehende Pflicht, für jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen Sorge zu tragen wird durch eine ergänzende Formulierung verdeutlicht.
- Zukünftig soll nicht mehr der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder in NRW maßgeblich für eine Landesförderung sein, sondern dass die Kita bzw. Tagespflegeräumlichkeit in NRW ist. Dies ermöglicht auch dann Landesmittel für Kindpauschalen einzusetzen, wenn diese Kinder in benachbarten Bundesländern bzw. in den Niederlanden oder Belgien wohn en.
- Im Gesetz wird geregelt, dass im April bewilligte Kindpauschalen im Einvernehmen mit den Trägern bis zu Beginn des Kindergartenjahres auf andere Einrichtungen übertragen werden können. Der Zuwachs von Kindpauschalen mit Betreuungszeiten von 45 Stunden für Kinder über drei Jahre wird auch jährlich 2% beschränkt. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. ....."
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