Kinderbildungsgesetz

KiBiz-Revision: Streit in der Koalition beigelegt - Verbesserungsbedarf bleibt bestehen.

03.04.2011 Artikel

Den Medienberichten vom 31.3./1.4.2011 war zu entnehmen, dass in der Koalition der Streit um die Finanzierung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen beigelegt sein soll. (Siehe Beitrag)

Anmerkungen:

Von den im Landeshaushalt bereitgestellten Mitteln in Höhe von 240 Mio. (im Kapitel 07040 sind tatsächlich jedoch 242 Mio. Euro ausgewiesen), sollen 150 Mio. für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr und 90 Mio. Euro für "Verbesserungen der Qualität der Kitas" ausgegeben werden. Zusätzlich, und dies ist bisher im Haushaltsentwurf überhaupt noch nicht berücksichtigt, sollen für den Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren 150 Mio. Euro bereitgestellt werden.

In einem ausgewiesenen Beitrag wird die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Sigrid Beer, zitiert, die betont, dass aus dem Kinderspargesetz ein Kinderbildungsgesetz gemacht werden kann. Schnell habe man sich in der Koalition verständigt.

Es bleibt jetzt nicht zur abzuwarten, wie die Umsetzung in dem Referentenentwurf Änderung des Kinderbildungsgesetzes konkret aussieht, sondern wie der Fahrplan für die 2. Stufe der Revision, einschließlich weiterer Mittelbereitstellungen aussieht.

Zu den angegebenen Größenordnungen ist anzumerken:

Landesanteil für die Elternbeitragsfreistellung

Bisher wird berechnet, dass für die Elternbeitragsfreistellung für alle 3 Jahre rd. 510 Mio. Euro erforderlich sind. Auf die Nutzungsquote für das 3 Kindergartenjahr würde ein Anteil von mind. 180 Mio. Euro entfallen. Konsequenz: Es ist infrage zu stellen, ob der Anteil von 150 Mio. Euro überhaupt ausreichend ist.

Qualitative Verbesserungen

Es ist begrüßenswert, dass ein Einstieg gemacht werden soll, um die personellen Bedingungen zu verbessern. Die vorgesehenen Maßnahmen aus dem bisher bekannten 5-Punkte-Programm (1.000 Berufspraktikantenstellung und zusätzliche "Stunden" für Ergänzungskräfte) sind aber nicht unbedingt zielführend, um die seit dem Jahr 1999 vorgenommenen Verschlechterungen zu kompensieren und damit zu tatsächlichen Verbesserungen zu gelangen. Um die Verschlechterungen aus den Jahren 1999, 2004 und 2006 sowie aus den Regelungen des KiBiz ab 2008 erfolgten Verschlechterungen in der Regel-Betriebskostenförderung zu kompensieren, müssten anstelle von 1,08 rd. 1,48 Mrd. Euro, also 400 Mio. Euro zusätzlich dem System zur Verfügung gestellt werden.

Landesausbauprogramm U-3

Es ist gut, dass die Landesregelung nach dem Sofortprogramm im Jahr 2010 erstmals ein eigenes Landesausbauprogramm für den U-3-Ausbau aufstellt. Dass dies notwendig war, wurde alleine schon im Jahr 2010 deutlich, als den rd. 480 Mio. Euro, die dem Land aus dem Bundesinvestitionsprogramm zur Verfügung gestellt wurden, Bedarfsmeldungen aus den Jugendämtern des Landes im Umfang von 681 Mio. Euro vorgelegt wurden. Bei diesen Meldungen wurde noch nicht der Bedarf für die Erfüllung des tatsächlichen bestehenden Rechtsanspruchs unterstellt. Insofern wird es einen weiteren Investitionsbedarf geben, bei dem auch der Ausbau von bestehenden Einrichtungen für Kinder anderer Altersgruppen und zur Anpassung von Einrichtungen an verändere Anforderungen, z.B. Familienzentren, berücksichtigt werden muss.

Diese Zusammenhänge machen deutlich, dass es darauf ankommen wird, wie die finanzielle Ausstattung des Elementarbereichs in Zukunft erfolgen und durch verbindliche Absichtserklärungen "abgesichert" wird.


Weiterführende Links

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