Kinderbildungsgesetz

KiBiz-Revision und Entwurf des Landeshaushalts 2011 - bereits um 8 Mio. Euro "gekürzt"

17.03.2011 Artikel

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Landesregierung steckt im Erläuterungsband zum Entwurf des Landeshaushalts den Rahmen für die KiBiz-Revision ab.

Anmerkungen:

In dem Erläuterungsband zum Entwurf des Landeshaushalts 2011 (Einzelplan 07) wird deutlich, dass entgegen der im ursprünglichen Entwurf enthaltenen Summe des Ansatzes "Ausbau und Qualifizierung für frühkindliche Bildung", mit dem alle qualitativen Maßnahmen und auch die Kosten für die Elternbeitragsfreistellung abgedeckt werden sollen, nicht mehr 250 Mio. Euro, sondern jetzt noch 242 Mio. Euro eingesetzt werden. Damit stehen auch für die mit der KiBiz-Revision vorgesehenen Maßnahmen weniger Mittel zur Verfügung!

Es wird aus den Erläuterungen (Seite 61) auch deutlich, welche gesetzgeberischen Maßnahmen "unter anderem" mit Ausgaben abgedeckt werden sollen, nämlich:

  1. Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
  2. Beschäftigung zusätzlicher Ergänzungskräfte in U3-Gruppen
  3. Unterstützung der Finanzierung von Fachkräften
  4. Ausbau der Finanzierung von Familienzentren
  5. Stärkung der Mitwirkungsrechte der Eltern
  6. Unterjährige Berücksichtigung von Kindern mit Behinderungen
  7. Förderung von 1.000 zusätzlichen Berufspraktikantenstellen.

Zusätzlich zu den bisher bereits bekannten Maßnahmen ist die "Unterstützung der Finanzierung von Fachkräften" ausgewiesen. Unklar ist, zumal die Umsetzungsregelungen aus dem Entwurf des KiBiz-Revisions-Gesetzes nicht bekannt sind, was damit im einzelnen gefördert werden soll. Angesichtes der fehlenden Trennung der Aufwendungen insbesondere in Bezug auf die Elternbeitragsbefreiung im Verhältnis von den für andere Zwecke vorgesehenen Ansätzen ist (zumindest für mich) nicht nachvollziehbar, in welcher Höhe für was überhaupt Mittel für qualitative Verbesserungen Verfügung stehen sollen. Eine Übersicht ist zudem erschwert, zumal in etlichen Positionen des Kapitels der Hinweis enthalten ist, dass Ausgaben für andere Zwecke getätigt werden können, wenn in diesem Ansatz (242 Mio. Euro) sogar Einsparungen erzielt werden!

Es ist deutlich, dass mit den für den Elementarbereich vorgesehenen zusätzlichen Mitteln keine Kompensation der Verschlechterungen aus der Vergangenheit und nur kleine punktuelle Entlastungen möglich werden (können).


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