KInderbildungsgesetz

KiBiz-Revision: Unklarheiten über den Koalitionskompromiss

04.04.2011 Artikel

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In einer Meldung der dpa vom 31.3.2011 wird auf das in der Regierungskoalition stattgefundene Tauziehen zur Finanzierung u.a. der gebührenfreien Kitas in NRW berichtet.

Anmerkungen:

Die bisherigen Informationen über den in der Koalition beigelegten Streit zur Finanzierung scheinen nun doch nicht als so klar, wie es im ersten Blick erschien, zumal es u.U. über die Regelung für das Jahr 2011 hinaus bereits gewisse Vorfestlegungen gibt.

In einer dpa-Mitteilung wurde nämlich deutlich, dass

für das Qualitätsverbesserungen im nächsten (2012) und übernächsten (2013) Jahr jeweils 90 Mio. Euro zur Verfügung stehen sollen.

Für Qualitätsverbesserungen im Jahr 2011 sollen 37,5 Mio. Euro bereit stehen (= 5/12 von 90 Mio. Euro).

Außerdem sollen 42,5 Mio. Euro für zusätzliche "Ergänzungskraftstunden" für "Kinderpflegerinnen" bereit gestellt werden, also insgesamt 80 Mio. Euro für "Verbesserungen" im Jahr 2011.

Für die Elternbeitragsbefreiung sollen 150 Mio. Euro, statt der in der zurückgezogenen Kabinettsvorlage enthaltenen 180 Mio. Euro bereitgestellt werden.

Aus diesen Daten stellen sich einige Fragen, die im Zusammenhang mit der Vorstellung des Referentenentwurfs geklärt werden müssten:

  1. Sollen für qualitative Verbesserungen im Jahr 2011 nur 37,5 Mio. Euro bereit gestellt und der Anteil von 42,5 Mio. Euro für die Stundenaufstockung nicht der Qualitätsverbesserung zugerechnet werden?
  2. Ist evtl. zu erwarten, dass für die Stundenaufstockungen, die dann nicht nur für 5 Monate anfallen, sondern für 12, auch in den Folgejahren zusätzliche Mittel bereitgestellt werden?
  3. Bedeutet die Festlegung von 90 Mio. Euro für Qualitätsverbesserungen in den Jahren 2012 und 2013, das sonst darüber hinaus keine weiteren Verbesserungen erfolgen sollen und die eigentliche Grundrevision des KiBiz, also die zweite Stufe, aus der sich noch wesentliche Kostenfolgen bei einer Veränderung des Finanzierungssystems und einer grundlegenden Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels ergeben müssen, erst im Jahr 2014 - also nach der Landtagswahl - erfolgen soll?

Bezogen auf den Hinweis, dass für die Elternbeitragsfreistellung nicht, wie in der Kabinettsvorlage 180 Mio. Euro, sondern nur 150 Mio. Euro benötigt werden, stellt sich die Frage, ob es dafür konkrete Berechnungsgrundlage oder nur weiche Grundannahmen gibt, so dass evtl. Mehrkosten entstehen können? Zudem ist zu bedenken, dass bei einer Gültigkeit ab 1.8.2011 nicht der volle Betrag für 12 Monate, sondern nur der Anteil für 5 Monate, also rd. 62,5 Mio. Euro benötigt würden.

Es wird nun darauf ankommen, wie der Regierungsentwurf und die Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Landeshaushalt 2011 aussieht, um zu erkennen, welche Schritte tatsächlich gegangen werden sollen, welche Festlegungen für die Folgejahre zunächst getroffen wurden, ob mit den Ansätzen zunächst erst mal das Nötigste gemacht wird und wie ernsthaft die Realisierung der in der 2. Stufe vorgesehenen Grundrevision des KiBiz betrieben und ausgestattet wird.


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