Schulpflicht in NRW

KiBiz und Schulgesetz in NRW: Landtag berät Stopp der weiteren Vorverlegung der Schulpflicht

08.02.2011 Artikel

Die Regierungskoalition in NRW beabsichtigt, die im derzeit noch geltenden Schulgesetz enthaltene Regelung, die Schulpflicht weiter zum 31.12. vorzuverlegen,zu stoppen.

Anmerkungen: Die von den Fraktionen der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Regelung wird, z.B. in der Stellungnahme des PEV (Progressiver Eltern- und Erzieherverband) ausdrücklich begrüßt und betont, dass sie in einer herausragenden Weise die Lebenslage und das Wohl des einzelnen Kindes in den Vordergrund rückt und macht deutlich, dass sich nicht die Kinder den "Systemen", sondern die "Systeme" den Anforderungen der Kinder anpassen müssen.

Neben dem Stopp gilt die Regelung, dass Kinder auf Antrag der Eltern weiterhin vorzeitig eingeschult werden können, wenn sie aufgrund ihrer Gesamtentwicklung als "schulfähig" entwickelt angesehen werden. Im Rahmen der Gesetzesänderung ist jedoch bisher noch nicht die entsprechende Alternativmöglichkeit vorgesehen, dass unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des Kindes auf Antrag der Eltern auch eine Rückstellung möglich ist. Eine entsprechende Erweiterung des Änderungsvorschlages wurde dem Landtagsausschuss für die am 9.2.2011 stattfindende Anhörung vorgelegt.


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  • Information zur Anhörung

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