KiBiz Urteil zu Fristen

KiBiz - Verwaltungsgericht Düsseldorf grenzt die Verpflichtungen von Trägern bei Fristen ein

21.09.2010 Artikel

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 29.4.2010 (24 K 3716/09), bei dem es um den Anspruch eines Trägers auf Mietzahlung ging, und dieser nach Auffassung des Jugendamtes verspätet eingegangen war, zwei grundlegende Entscheidungen getroffen:

1. Ein Träger einer Tageseinrichtung muss sich nicht an eine bestimmte Antragsfrist halten. (Dies gilt unabhängig von der Fristen- und Ausschlussregelung, die zwischen dem örtlichen Jugendamt und dem Landesjugendamt gilt, es sei denn, entsprechende Verpflichtungen sind durch Ortsrecht begründet.)

2. Eine Rechtspflicht, Anträge über das Internetportal KiBiz.web zu stellen, besteht nicht. (KiBiz-Web ist nur eine Software, um eine unbürokratische finanzielle Abwicklung des Kibiz zu realisieren.)

Das Urteil sowie eine Zussammenstellung zu wesentlichen Aussagen des Urteils stehen zum Herunterladen zur Verfügung.


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