Kinderbildungsgesetz: Bedarfsmeldungen zum Kindergartenjahr 2011/2012 liegen über den bisherigen Planungen
10.05.2011 Artikel
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Das zuständige Ministerium hat den Landtags-Fachausschuss mit Schreiben vom 30.4.2011 über die Zusammenfassung der Bedarfsmeldungen der Jugendämter zum Kindergartenjahr 2011/2012 unterrichtet.
Dabei wird deutlich, dass die Bedarfsmeldungen u.a. von den im Entwurf des Landeshaushalts 2011 unterstellten Grundannahmen, insbesondere bei den Anzahl der angemeldeten Kindpauschalen für Kinder in Tageseinrichtungen aber auch in der Kindertagespflege, erheblich abweichen und sogar die bisher festgelegte Förderhöchstgrenze bei der Tagespflege mit 25.000 Plätzen überschritten wird.
Anmerkungen:
Aus den Daten wird jedoch auch deutlich, dass am Ende des Kindergartenjahres am 31.7.2012 für Kinder unter 3 Jahren eine Bedarfsdeckung von 22,6 % erreicht sein wird. Das bedeutet, dass zum Erreichen der Mindest-Quote bis zum 1.8.2013 noch die Hälfte des bis dahin erreichten Bestandes (100.901) - also 50.000 Plätze geschaffen werden müssten!
Insofern müsste einerseits eine Korrektur des Haushaltsansatzes für das laufende Haushaltsjahr erfolgen, aber noch dringender ein Landesausbauprogramm gestartet werden, damit die notwendigen zusätzlichen Plätze überhaupt geschaffen werden können.
Die o.g. Ergebnisse ergeben sich aus einem Vergleich der angegebenen Werte mit den Daten aus dem Entwurf des Landeshaushalts 2011. Kinderpauschalen U 3 / Plätze: 75.382 - 68.316 - Kinder in diesem Alter: 446.736 - Quote 16,9 % - Höchstgrenze der Förderung: 89.000 Plätze Kindertagespflegeplätze U3: 25.519 - Höchstgrenze nach $ 21.5 KiBiz: 25.000 Kindpauschalen ü3 / Plätze: 457.817 - 468.275 - Kinder in diesem Alter: 580.404
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