Länder verbessern Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien
Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senato- ren haben sich am Donnerstag und Freitag zur gemeinsamen Konferenz in Potsdam getroffen. Insgesamt wurden acht Beschlüsse zur Jugend- und Familienpolitik gefasst. Schwerpunkte sind der weitere Ausbau von Krippenplätzen, der verbesserte Schutz von Kindern sowie die engere Zusammenarbeit der Länder beim Kinder- und Jugendmedienschutz.
01.06.2007 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgDer Vorsitzende der Fachministerkonferenz, Brandenburgs Bildungs-, Jugend- und Sportminister Holger Rupprecht lobte die konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit der Minister. "Mit den heute gefassten Beschlüssen verbessern wir die Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Dazu gehören vor allem die Beschlüsse zum Kinderschutz sowie zum Kinder- und Jugendmedienschutz. Von zentraler Bedeutung ist auch der geplante Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Damit würden nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch gezielt die Familien unterstützt, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Zudem würde eine frühere Betreuung die Möglichkeit schaffen, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen."
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen begrüßt ausdrücklich, dass sich die JFMK einvernehmlich hinter den Ausbau der Kinderbetreuung in Höhe von 35% bundesweit gestellt hat. "Wir haben darüber diskutiert, wie die Finanzbeteiligung des Bundes schnell und direkt in Kinderbetreuung und -förderung vor Ort münden kann. Dabei hat die neue Idee eines Gutscheinverfahrens breiten Raum eingenommen, das hat mich sehr gefreut. In meine weitere Arbeit an diesem wichtigen Thema werde ich die Erfahrungen der Bundesländer, die bereits mit Gutscheinen arbeiten, einbeziehen."
Ministerin Dr. Gitta Trauernicht (Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren in Schleswig-Holstein) äußerte sich zufrieden über die Vereinbarungen zum Kinderschutz. "Es ist gelungen, gemeinsame Ziele und Aufgabe mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu vereinbaren. Die Länder werden gemeinsam mit den Kommunen die frühen Hilfen, die sozialen Frühwarnsysteme und die verbindlichen Früherkennungsuntersuchungen zum Schutz von Kindern voran treiben. Zahlreiche Länder entwickeln zur Zeit entsprechende Gesetze. Die neuen Wege sind entscheidende Bausteine auf dem Weg zu einem besseren Kinderschutz."
Ministerin Dr. Monika Stolz (Ministerin für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg) stellte als einen übergeordneten Schwerpunkt der Konferenz die Familienpolitik heraus. "Wir brauchen einen intelligenten Mix aus verschiedenen Maßnahmen, um Familien vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu stärken. So müssen wir Eltern bei der Erziehung von Kindern unterstützen, wenn dies notwendig ist. Dazu gehört unter anderem eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zugleich müssen wir unseren Kindern die bestmöglichen Bildungschancen geben. Dies gilt für deutsche Kinder ebenso wie für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte. Ähnliches gilt für die Seniorenpolitik und die Kinder- und Jugendpolitik. Kurzum: Einer Gesellschaft, die all ihre Potenziale nutzt, wird es gelingen, die Herausforderungen des Wandels zu meistern."
Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, begrüßte für die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände die "Gemeinsamen Empfehlungen der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Kommunalen Spitzenverbände" zum Kinderschutz. "Die kommunalen Jugendämter leisten mit engagierter und sensibler Arbeit einen wichtigen Beitrag zu einem wirksamen Kinderschutz. Aber jeder Fall von Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung ist einer zu viel. Deshalb muss weiter an Verbesserungen gearbeitet werden: So gilt es, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu intensivieren. Notwendig ist vor allem eine verbindliche Kooperation von Gesundheitswesen, Schule, Kindertageseinrichtungen, Justiz, Polizei und Jugendhilfe. Nicht zuletzt muss auch das soziale Umfeld von Familien für das Thema sensibilisiert werden, damit mögliche Fälle von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung früher erkannt werden."
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat folgende Beschlüsse gefasst:
Ausbau der Krippenbetreuung
Die JFMK begrüßt das Ziel des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Voraussetzung für das Gelingen ist allerdings, dass sich der Bund dauerhaft – auch nach 2013 – sowohl an den Investitions- als auch an den Betriebskosten beteiligt. Zudem dürfen Länder, die sich bislang schon überdurchschnittlich beim Ausbau der Kinderbetreuung engagiert haben, nicht benachteiligt werden. Die JFMK erwartet, dass die Verteilung der Bundesmittel so gestaltet wird, dass diese mit den Verfahren und Strukturen in den Ländern kompatibel ist.
Qualitätsmerkmale und Rahmenbedingungen eines wirksamen Kinderschutzes in Deutschland
Die Jugend- und Familienminister und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf gemeinsame Empfehlungen an alle mit Kinderschutz befassten Ämter, Verbände und Organisationen geeinigt. Ein wichtiger Punkt ist, dass der im Interesse des Kindeswohls erforderliche Informationsaustausch nicht an datenschutzrechtlichen Hürden scheitern darf: Kinderschutz geht vor Datenschutz. Zugleich gilt aber auch, dass der Datenschutz eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist. Insgesamt gilt es, die Zusammenarbeit aller an Kinderschutz Beteiligten weiter zu stärken und mehr niedrigschwellige Angebote für Eltern zu schaffen. Gefordert werden auch mehr Fortbildungsangebote und ein gezieltes Fehlermanagement in den Fällen, in denen Kinder zu Schaden gekommen sind.
Zusammenarbeit der Länder im Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Länderminister haben die Vorlage von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen angenommen und sich darauf verständigt, dass der Kinder- und Jugendmedienschutz weiter verbessert werden muss. Dazu soll der Handlungsspielraum, den die bestehenden Gesetze bieten, intensiver genutzt werden. So sollen u.a. der Verkauf von Filmen und Computerspielen an Minderjährige durch verstärkte Kontrollen erschwert werden, sichere Surfräume für Minderjährige ausgebaut werden sowie die Information der Eltern über die Alterskennzeichen verbessert werden. Die Länder haben gemeinsam mit dem Bund eine Evaluation des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Auftrag gegeben, die noch in diesem Jahr vorliegen wird. Die JFMK wird dann auf der Grundlage dieser Untersuchung entscheiden, was darüber hinausgehend zu einer Verbesserung des Kinder- und Jugendmedienschutzes beitragen kann. Die JFMK bietet der Innenministerkonferenz an, sich an der Auswertung der Evaluation zu beteiligen.
Demografischer Wandel und seine Auswirkungen auf die Familienpolitik
Unter diesem Titel hat die JFMK eine Vorlage von Nordrhein-Westfalen angenommen. Ziel ist, die Familienpolitik vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Land zu stärken. Um das zu erreichen, müssen u.a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden, die Ganztagsangebote für Kinder ausgebaut werden, die Sprachförderung vor der Einschulung intensiviert werden sowie das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement verstärkt werden.
Bildungsbericht 2006 "Bildung in Deutschland"
Die JFMK begrüßt den ersten Gesamtbericht über Bildung in Deutschland, insbesondere die systematische Darstellung der Bildungsleistungen im frühkindlichen Bereich. Sie hält es aber für erforderlich, dass außerschulische Lern- und Bildungsorte, wie etwa der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports sowie der Kultur, grundlegender als in dem vorliegenden Bildungsbericht berücksichtigt werden.
Jugendleiter/in-Card
Die JFMK stimmt dem Vorschlag Bayerns zu, die Jugendleiter/in-Card weiterzuentwickeln. Die Koordinierung der Weiterentwicklung übernimmt der Deutsche Bundesjugendring im Rahmen eines Modellprojektes, die Kosten in Höhe von 64.000,-- Euro übernehmen die Länder.
Ausbau und Finanzierung der Ständigen Vertreter der Obersten Landesbehörden bei der FSK und der USK
Die JFMK beschließt die von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vorbereitete personelle Aufstockung des Ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK um eine halbe Stelle sowie die unbefristete Bestellung eines 3. Ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK. Damit wird dem erhöhten Arbeitsanfall bei der Kennzeichnung der Computerspiele und der Alterseinstufung der Filme Rechnung getragen.
Kinderrechte in die Verfassung
Die JFMK hat beschlossen, die Frage der "Kinderrechte in der Verfassung" zu einem Schwerpunktthema im Jahr 2008 zu machen.
Keine Kommentare vorhanden