Mahlzeiten in Kitas - gelten bei Mitarbeiterinnen als Sachbezugswerte!
08.02.2011 Artikel
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Erlass vom 17.12.2010 verbindlich geregelt, dass Mahlzeiten, die "arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, ... mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert ... zu bewerten" sind.
Der Wert für die Mahlzeiten beträgt im Jahr 2011 für ein Mittag- oder Abendessen 2,83 €, für ein Frühstück 1,57 €. (Die Detailregelung ergibt sich aus dem eingestellten Erlass.)
Anmerkungen: Damit nimmt das Bundesfinanzministerium die gegensätzliche Auffassung zu der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 19.2.2009 ein, dass die Gestellung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer in einem Kindergarten als nicht zu versteuernde Leistung angesehen hatte.
Der Erlass des Bundesfinanzministeriums ist maßgeblich. Sollte eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu einer anderen Entscheidung kommen, so könnte das Bundesfinanzministerium immer noch regeln, dass die Entscheidung nur für den entschiedenen Sachverhalt gilt und nicht in vergleichbaren Fällen zur Geltung kommen soll. Damit ist für viele Situationen, in denen Mitarbeiterinnen gemeinsam mit Kindern essen und dies vor allem auch aus pädagogischen Gründen tun, jetzt wieder eine "steuerliche Zusatzbelastung" zu beachten. Eine Veränderung in der Bewertung ist jetzt nur möglich, wenn das Bundesfinanzministerium seine Auffassung ändert, so wie dies in der Vergangenheit in der Referentenrunde der Finanzministerium der Länder angeregt wurde.
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