Kinderlärm

NRW-Initiative: Kinderlärm ist Zukunftsmusik

15.01.2011 Artikel

Die Landesregierung NRW plant durch eine Änderung des Landes-Immissionsschutzgeseztes, Kinderlärm, der z.B. von Tageseinrichtungen ausgeht, als "sozialadäquat zumutbar" zu definieren, um damit u.a. auch den Betrieb von Tageseinrichtungen in Wohngebieten störungsfreier zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde vorgelegt.

Anmerkungen:

Die Initiative der Landesregierung ist im Zusammenhang mit der Absicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu sehen, durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Artikel 1) die Geräuscheinwirkungen von Kindern z.B. in Kindertageseinrichtungen nicht als immissionsschutzrechtlich zu berücksichtigende Werte zu berücksichtigen.

Diese Initiativen sind zu begrüßen, zumal sie einerseits die Lebensäußerungen von Kindern schützen und andererseits auch den Betrieb von Tageseinrichtungen im Wohnumfeld erleichtern.

Da die Regelungen jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit Kindern und dem Betrieb von Einrichtungen gelten sollten, sollte bedacht werden, ob nicht auch der "Lärm", der ansonsten durch den "Regelbetrieb" entsteht, einbezogen werden sollten, zumal Tageseinrichtungen als Häuser für Kinder und Familien eine erweiterte Aufgabenstellung haben. Dies gilt z.B. bei Tagen der Offenen Tür, natürlich innerhalb bestimmter Zeiträume.


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