Sprachförderung und Bestandsschutz können starten
Die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg können ab sofort Mittel für ihre Kitas anfordern und mit der Sprachförderung beginnen sowie den Bestandsschutz sichern. Das Landesjugendamt wird jetzt die Mittel für das erste und zweite Quartal auszahlen. Bildungsminister Holger Rupprecht weist darauf hin, "dass es damit keinen Grund mehr gibt, Kindern unter drei Jahren einen Kita-Platz zu kündigen, weil ein Elternteil arbeitslos wird oder weil ein Elternteil wegen der Geburt eines weiteren Kindes zu Hause bleibt".
18.05.2007 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgZum Hintergrund:
Derzeit wird das Kita-Gesetz novelliert. Obwohl das Gesetz voraussichtlich erst am 1. Juli in Kraft treten wird, haben die Landesregierung und der Landtag dafür gesorgt, dass die Mittel ab sofort zur Verfügung stehen, um die Maßnahmen bei den Trägern zu finanzieren. Die wichtigsten Änderungen im Kita-Gesetz:
- Geregelt wird der Bestandsschutz für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, der die Weiterbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter sicherstellt, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen entfallen sind, etwa durch Arbeitslosigkeit eines Elternteils.
- Alle Kinder müssen künftig ein Jahr vor der Einschulung an einer Sprachstandserhebung teilnehmen und bei Sprachentwicklungsrückständen eine spezielle Sprachförderung absolvieren. Sprachstandserhebung und Sprachförderung werden in den Kindertagesstätten durchgeführt, auch für die wenigen Kinder, die zu diesem Zeitpunkt in keiner Kita sind. Bis zum Jahr 2009 soll eine Erzieherin aus jeder der rund 1750 Kitas im Land eine entsprechende Fortbildung erhalten.
Für den Bestandsschutz und die Sprachförderung an den Kitas stehen in diesem Jahr knapp 3,7 Millionen und danach für jedes Jahr vier Millionen Euro zur Verfügung.
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