Stadtelternrat Köln ist entsetzt über die Essensgelderhöhung in Kitas
24.11.2010 Artikel
In einer Pressemitteilung wendet sich der Stadtelternrat gegen eine Vorlage des Kölner Stadtrates:
Stadtelternrat entsetzt über geplante Essensgelderhöhung für Kölner Kitas: Eltern sollen 1 Mio. € pro Jahr zuzahlen, gerade Mehrkindfamilien und sozial Schwache betroffen
Der Rat der Stadt Köln plant eine drastische Erhöhung des Essensgeldes für die städtischen Kindergärten von derzeit .30,40 € pro Kind und Monat auf dann 40 €. Dies entspricht einer Erhöhung um 31,6% und belastet eine Familie mit zwei Kindergartenkindern um 240 € pro Jahr. Insgesamt sollen die Eltern Mehrkosten von mindestens 1 Mio. € pro Jahr tragen. Hintergrund ist die vom Rat Anfang des Jahres beschlossene Einstellung von Küchenkräften zur Entlastung des pädagogischen Personals (Ratsbeschluss vom 23. März 2010).
Während der Stadtelternrat die Einstellung der Küchenkräfte ausdrücklich begrüßt, hält er die geplante Verquickung von Essensgeld und Personalkosten für sozial völlig unausgewogen:
Eine Familie mit zwei Kindergartenkindern würde durch den Ratsbeschluss um 240 € pro Jahr mehr belastet. Die geplante Regelung trifft gerade Eltern mit mehreren Kita-Kindern besonders hart. Warum sollte eine Familie mit zwei Kindern einen doppelt so hohen Beitrag zu den Personalkosten leisten, eine Familie mit drei Kindern gar einen dreimal so hohen Beitrag? fragen die Vorsitzenden des Stadtelternrates Heike Ahlers-Fries und Hilmar Rauhe. Sie führen weiter aus: Personalkosten unterliegen normalerweise einer sozialen Staffelung, wie sie bei den Elternbeiträgen vorgesehen ist. Alles andere ist völlig unvertretbar.
Sie kritisieren auch das widersprüchliche Vorgehen der Stadt: Die Eltern fühlen sich von der Stadt Köln verschaukelt. Die Stadt brummt den Eltern die Verpflichtungen auf, die sie laut Tarifvertrag eigentlich selbst zu tragen hätte und zu der sie sich im Ratsbeschluss vom 23.03.2010 zu den Küchenkräften auch eindeutig bekannt hat. Im Beschlussprotokoll vom 23.März 2010 heißt es dazu:
Der Einsatz hauswirtschaftlicher Hilfskräfte muss in diesem Zusammenhang im KiBiz Berücksichtigung finden. Bis zu diesem Zeitpunkt geht die Stadt Köln, entsprechend den ihr als Arbeitgeber obliegenden Pflichten zur Umsetzung des Gesundheitstarifvertrages, in Vorleistung.
Entsprechend dieses Beschlusses liegt die Verpflichtung zur Finanzierung der hauswirtschaftlichen Unterstützungskräfte aus Sicht der Elternvertreter beim Arbeitgeber, solange nicht das Land NRW innerhalb der anstehenden Generalrevision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) die Grundlage für eine deutliche Verbesserung der Personalsituation in den Kitas geschaffen hat.
Die Elternvertreter schließen eine angemessene Beteiligung der Eltern nicht grundsätzlich aus, hätten sich jedoch gewünscht, im Vorfeld in die Überlegungen mit einbezogen zu werden. Grundsätzlich sehen sie insbesondere das Land NRW in der Pflicht, in der anstehenden Revision des Kinderbildungsgesetzes verbesserte Personalschlüssel zu schaffen."
Die Pressemitteilung steht zum Herunterladen zur Verfügung.
Keine Kommentare vorhanden