Kinderbildungsgesetz NRW

Umsetzung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes erfolgt unzulänglich

09.09.2011 Artikel

.

Mit dem Erlass vom 25.8.2011 hat das Ministerium Einzelregelung zur Umsetzung der 5 mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz erfolgen Veränderungen getroffen. Diese betreffen,

  • die Elternbeitragsfreiheit,
  • die zusätzlich U-3-Pauschale,
  • die Förderung von Kindern mit Behinderungen,
  • die zusätzliche Bezuschussung von Familienzentren sowie
  • die zusätzliche Fördermöglichkeit von Waldkindergärten.

Erläuterungen:

Elternbeitragsfreiheit Es wurde nochmals auf die bereits am 9.8.2011 getroffene Übergangsregelung hingewiesen.

U-3-Pauschale Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Jahres-Pauschale werden vorgegeben und u.a. dass der Pauschale "rechnerisch" 1,4, 1,8 bzw. 2,2 Ergänzungskraftstunden hinterlegt seien.

Diese Erläuterung macht deutlich, dass bei der Bemessung der Pauschalen - wie bereits kritisiert - von "falschen" Durchschnittskosten ausgegangen wurde.

Bei den von der KGST berechneten Durchschnittskosten für eine Ergänzungskraft in Höhe von 43.600 Euro - bei 40 Wochenstunden - liegt der Aufwand

bei der Fallgruppe A bei 1.536 Euro und überschreitet damit die Pauschalsumme von 1.400 Euro bei 1 Kind um 136 Euro! bei der Fallgruppe B bei 1.962 Euro und überschreitet damit die Pauschalsumme von 1.800 Euro bei 1 Kind um 162 Euro! bei der Fallgruppe B bei 2.398 Euro und überschreitet damit die Pauschalsumme von 2.200 Euro bei 1 Kind um 198 Euro!

Damit wird deutlich, dass auch diese Pauschalen "grundsätzlich" nicht auskömmlich sein können und dazu beitragen, dass ein Träger - ohne Probleme - in den Stand gesetzt wird, bereits langjährig in der Einrichtung tätigen Ergänzungskräften zusätzliche "Stunden" zuzusprechen. In der Praxis wurde bereits deutlich, dass eher junge, mit Teilzeitverträgen ausgestattete Mitarbeiterinnen, eingestellt werden/eingestellt werden müssen und ältere, bereits langjährig tätige Mitarbeiterinnen nicht zum Zuge kommen, weil der Träger mit der Pauschale die tatsächlich zusätzlich anfallenden Personalkosten - neben den bereits aus der unzulänglichen Grundpauschale entstandenen Deckungslücke - nicht aufbringen kann.

Kinder mit Behinderungen Es wird lediglich bestätigt, dass auch unterjährige Anpassungen an die erhöhte Pauschale jetzt gesichert sind. Überzogen erscheint es, dass das Ministerium diese Verbesserung als "Inklusion" bezeichnet.

Familienzentren/Waldkindergärten Einzelregelungen hierzu wurden nicht getroffen.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden