Ungerechte Elternbeitragsregelung in NRW nach dem KiBiz - Münster erhöht die Einkommensgrenze
06.12.2010 Artikel
In der Stadt Münster wird die Einkommensgrenze von 25.000 Euro auf 37.000 Euro heraufgesetzt, so dass Familien, die mit ihrem Einkommen unter dieser Grenze liegen, für ihre Kinder beim Besuch einer Kita, der Offenen Ganztagsschule und Offenen Förderschule keinen Elternbeitrag mehr zahlen müssen.
Anmerkungen:
So gut diese Regelung für Eltern und Kinder in Münster ist, um so mehr wird deutlich, dass die mit dem Kinderbildungsgesetz auf die Kommunen übertragene Aufgabe, die Elternbeiträgen festzulegen, zu großen Unterschiedlichkeiten führt. Städte, denen es finanziell besser geht und die entsprechende Prioritäten setzen, können die Zugänge zu den Angeboten, so wie in Münster, mit höher angesetzen Einkommensgrenzen erleichtern oder sogar, wie Düsseldorf, Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch ganz abschaffen. In anderen Kommunen liegen Einkommensgrenzen jedoch bei 12.500 Euro, Elternbeiträge werden sogar erhöht. Sie betragen sogar bis zu 800 Euro pro Monat. Diese Ungleichheiten machen deutlich, dass in NRW wieder ein einheitlicher Elternbeitrag in Höhe von 0,00 Euro eingeführt werden sollte, um allen Kindern leichtere Zugangsmöglichkeiten zu dem Besuch von Tageseinrichtungen und einer Ganztagsschule zu ermöglichen.
Weiterführende Links
- Elternbeiträge in Münster
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