Weitere Fördermittel für Krippenausbau

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Freitag, den 17. April 2009, in der Kombinationskita "Haus Sonnenschein" in Pritzwalk zwei Fördermittelbescheide der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von rund 27.000 Euro an Kindereinrichtungen des Landkreises Prignitz.

15.04.2009 Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Die Kombinationskitas "Haus Sonnenschein" und "Spatzennest" erhalten insgesamt 5.562,17 Euro. Mit den Fördermitteln soll die Ausstattung in den Krip-penbereichen der Kitas finanziert werden. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von 80 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die Gesamtkos-ten der Baumaßnahme betragen 6.180,19 Euro.

Die Kindertagespflegestelle in Klein Woltersdorf erhält 21.719,88 Euro. Damit werden der Ausbau und die Erweiterung der Kindertagesstelle finanziert. Das Vorhaben dient der Bereitstellung von fünf Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die Gesamtkosten betragen 24.133,20 Euro

Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfi-nanzierung", mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kinderta-gesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. "Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen", so Rupprecht.

Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen gene-rellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten. Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufge-schlüsselt nach der Zahl der Kinder unter 3 – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende An-gebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit auch die Ausstattung von Tages-pflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbetei-ligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen be-rücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.

Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter 3 Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertages-stätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.

Wo: Kombinationskita "Haus Sonnenschein", Nordstr. 19 – 20, 16928 Pritzwalk, Wann: 17. April 2009, 13.30 Uhr


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