Anhörung, Internet, E-Mail, Personalversammlungen

Das NRW-Innovationsministerium setzt den Dialog über das geplante Hochschulfreiheitsgesetz mit Studierenden und Beschäftigten an den staatlichen Hochschulen fort.

13.03.2006 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Eine FAQ-Liste beantwortet im Internet die wichtigsten Fragen der Beschäftigten, und über die E-Mail-Adresse kann man sich zum Thema Hochschulfreiheitsgesetz mit Fragen und Anregungen direkt ans Ministerium wenden. Darüber hinaus regt das Ministerium in den nächsten Tagen mit einem Schreiben an die Personalräte Info-Veranstaltungen oder Personalversammlungen an, in denen die Beschäftigten direkt informiert werden, und bietet seine Teilnahme an. Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart hatte bereits im Vorfeld mit dem Hauptpersonalrat das Gesetzesvorhaben besprochen. Der Referentenentwurf steht in voller Länge bereits seit der Kabinettsbilligung am vergangenen Dienstag im Internet, ebenfalls zugänglich unter der Adresse www.innovation.nrw.de.

Der Referentenentwurf befindet sich derzeit im internen Anhörungsverfahren. Noch bis Ende April haben die Hochschulen, Studierendenvertretungen, Gewerkschaften, Personalräte und andere die Gelegenheit, ihre Anregungen und Bemerkungen in Stellungnahmen an das Ministerium zu senden. Diese Stellungnahmen werden dann ausgewertet und fließen in den Gesetzentwurf ein, der noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht wird.

Das Innovationsministerium setzt damit beim geplanten Hochschulfreiheitsgesetz - wie auch bereits beim Studienbeitragsgesetz geschehen - von Beginn des Gesetzgebungsverfahrens an auf Transparenz und Beteiligung aller vom Gesetz berührten Gruppen. Die Fragen- und Antwortliste im Internet klärt beispielsweise darüber auf, was der Statuswechsel vom Beamten oder Angestellten des Landes zum Beamten oder Angestellten der Hochschule bedeutet. Wichtig für die Beschäftigten ist hierbei, dass sich weder Pflichten noch Rechte durch diesen Statuswechsel verändern. Dies gilt ausdrücklich auch für die Umstrukturierung von Fachbereichen und das Risiko einer Insolvenz. Für derartige Fälle werden die bereits an den Hochschulen Beschäftigten mit einer Übernahmegarantie durch das Land abgesichert. Auch die Einrichtungen und Angebote des Landes können die Hochschulbeschäftigten weiterhin in gleichem Ausmaß nutzen wie bisher.


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