Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin zu den aktuellen Tarifverhandlungen

Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin unterstützt das Vorhaben, bei den laufenden Tarifverhandlungen für die Universitätsärzte den Geltungsbereich des arztspezifischen Tarifvertrages (TV-Ä) auf Wissenschaftler auszudehnen. Dass derzeit nur Ärzte, die überwiegend in der Patientenversorgung tätig sind, vom TV-Ä erfasst werden, erschwert die Gewinnung des wissenschaftlichen Nachwuchses und gefährdet den Wissenschaftsstandort Deutschland. So verdienen Ärzte, die vom arztspezifischen Tarifvertrag des Marburger Bundes erfasst werden, monatlich bis zu 2.400 Euro mehr als ihre Kollegen mit Aufgaben in der klinischen Forschung und auch mehr als die vorklinischen und naturwissenschaftlichen Mitarbeiter, die nach dem deutlich ungünstigeren Tarifvertrag der Länder (TV-L) vergütet werden.

18.03.2009 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin fordert die Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf, die krasse Benachteilung der wissenschaftlich tätigen Mitarbeiter an Universitätskliniken zu beenden und den berechtigten Tarifforderungen des Marburger Bundes nachzukommen. Nur wenn die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Wissenschaftler attraktiver werden, können junge Menschen für die Wissenschaft begeistert und damit auch die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Medizin gesichert werden. Eine leistungsstarke klinische Forschung und eine qualitativ hochwertige Lehre an den Universitätskliniken haben auch maßgebliche Bedeutung für die künftigen Erfolge in der Krankenversorgung.

Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin weist darauf hin, dass klinische W 2-Professuren aufgrund der jetzigen Regelung stark an Attraktivität eingebüßt haben. W 2-Stelleninhaber sind in der Klinik vielfach auch als Oberärzte tätig, jedoch trotz zusätzlicher Aufgaben in Forschung und Lehre aber finanziell deutlich schlechter als Oberärzte ohne akademische Aufgaben gestellt. Während ein überwiegend in der Patientenversorgung tätiger Oberarzt an einem Universitätsklinikum ein Gehalt nach Maßgabe des TV-Ä in Höhe von 6.125 Euro erhält, muss sich ein W 2-Professor trotz zusätzlicher Dienstaufgaben im Grundgehalt mit deutlich weniger, nämlich zwischen 3.650 Euro in Brandenburg und 4.170 Euro in Baden-Württemberg, abspeisen lassen.

Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin wird von folgenden Institutionen getragen:

Deutscher Hochschulverband:
Präsident: Universitätsprofessor Dr. Bernhard Kempen

Bundesärztekammer
Präsident: Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe

Marburger Bund
Vorsitzender: Rudolf Henke

Medizinischer Fakultätentag
Präsident: Universitätsprofessor Dr. Gebhard von Jagow

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
Präsident: Universitätsprofessor Dr. Albrecht Encke

Bundesvereinigung der Landeskonferenzen ärztlicher und zahnärztlicher Leiter von Kliniken, Instituten und Abteilungen der Universitäten und Hochschulen Deutschlands
Vorsitzender: Universitätsprofessor Dr. Christian Ohrloff

Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht
Präsident: Dr. Albrecht Wienke


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