Aufhebung des zentralen Numerus clausus
Ab dem Sommersemester 2005 soll es für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre keinen zentralen Numerus clausus mehr geben. Mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder hat der Verwaltungsausschuss der ZVS am Donnerstag in Merseburg beschlossen, den Studiengang aus dem zentralen Auswahlverfahren der ZVS herauszunehmen.
27.05.2004 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstBayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel wertete diese Entscheidung als "einen wichtigen weiteren Beitrag zur Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen". Bei einer Aufhebung des bundesweiten Numerus clausus können Hochschulen und Länder selbst entscheiden, ob der Studiengang zulassungsfrei bleibt. Die Universitäten haben auch die Möglichkeit, den Hochschulzugang mit Eignungsfeststellungsverfahren zu gestalten oder - falls erforderlich - örtliche Auswahlverfahren einzuführen. Goppel: "Gemeinsam mit den Universitäten wollen wir die beste Lösung für jeden einzelnen Standort finden." Differenzierte Antworten seien einer ZVS-Einheitslösung vorzuziehen.
Jeder dritte Studienplatz im ZVS-Verfahren ist ein BWL-Studienplatz. Kein anderes Fach ist damit im ZVS-Verfahren zahlenmäßig so stark vertreten wie die Betriebswirtschaftslehre: Im Wintersemester 2003/2004 verteilte die ZVS insgesamt 31.011 Studienplätze, davon 10.243 im Studienfach BWL.
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