Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel gegen zusätzlichen Hochschul-Finanzausgleich
Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel erteilt der Forderung des Berliner Bildungssenators Jürgen Zöllner nach einem zusätzlichen Hochschul-Finanzausgleich zwischen den Ländern eine klare Absage. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum Jürgen Zöllner seit Jahren Studierende als Last definiert, für die man eine Entschädigung erhalten sollte. Mehr Studierende sehe ich als Gewinn, dafür muss ich vom Herkunftsland kein Geld fordern", sagte Goppel am Donnerstag in München.
13.12.2007 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstZöllner hatte vorgeschlagen, dass die Ausbildungskosten eines Studierenden nicht von dem Land getragen werden sollten, in dem er studiert, sondern von dem Land, aus dem er kommt. Goppel betonte, dadurch würde den Studierenden aus jeweils anderen Ländern der Bundesrepublik zu verstehen gegeben, sie würden vom aufnehmenden Land als Belastung empfunden. Tatsächlich seien Studierende, die zum Studium von einem Land in ein anderes wechseln, für dieses Land eine Chance, so Goppel. Dies zeige nicht zuletzt auch das Beispiel Bayerns, wohin seit Jahren mehr Studierende aus anderen Ländern ziehen als umgekehrt, erklärte der Minister. Außerdem zeige die Erfahrung, dass viele Absolventen in erster Linie dem Arbeitsmarkt im Umkreis des Studienortes zur Verfügung stehen, weshalb es doch im Eigeninteresse eines jeden Landes stehen müsse, möglichst viele Studierende auszubilden, die als "Rohstoff Geist" zur künftigen Wertschöpfung beitragen können. Goppel: "Zöllners Vorschlag ist ein anachronistischer Rückfall in die Kleinstaaterei."
Goppel wies darauf hin, dass unabhängig davon bereits ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ländern (und dem Bund) bestehe. Zum einen schaffe der Hochschulpakt einen finanziellen Anreiz, eine in Abstimmung mit allen Ländern der Bundesrepublik vereinbarte Anzahl von Studienanfängern aufzunehmen. Zum anderen lasse Zöllners Vorschlag das bestehende System des Länderfinanzausgleichs außer Acht. Statt einer Vielzahl von Ausgleichsvereinbarungen zwischen den Ländern zu unterschiedlichen Lebensbereichen sehe das Grundgesetz einen einheitlichen Länderfinanzausgleich vor, mit dem die finanzstärkeren Länder zur Herstellung und Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse in Deutschland die finanzschwächeren Länder unterstützten. Daneben habe ein zusätzlicher "Spezialfinanzausgleich" für den Hochschulbereich keinen Platz, ganz abgesehen vom unkalkulierbaren Verwaltungsaufwand, der damit verbunden sei. Ferner sei ein finanzieller Ausgleich allein noch keine Garantie für die Qualität eines Studienplatzes.
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