Befristungen im Wissenschaftsbereich sollen ausgeweitet werden – Eingriff in Tarifautonomie

Als "Vorstoß mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen" hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Gesetzentwurf des Bundesbildungsministeriums zur Neuregelung von Befristungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bezeichnet. Das Kabinett hat das Papier heute abgesegnet. "Deutschland braucht attraktive Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft, um in der Forschung qualitativ hochwertige Leistungen und Innovationen zu erbringen.

13.09.2006 Pressemeldung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

GEW: "Gesetzentwurf mit erheblichen Risken und Nebenwirkungen"

´Unbefristet befristet´ in der Drittmittelforschung: Mit diesem Motto verfehlt der Gesetzentwurf das Klassenziel. Mit der Ausweitung der Befristungspraxis werden immer mehr Beschäftigten elementare Schutzrechte entzogen", sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Mittwoch in Frankfurt a.M.. "Je nach Kassenlage können ganze Teams schnell und unbürokratisch ´freigesetzt´ werden. Die Beschäftigten tragen alle Risiken, die Arbeitgeber werden von der Pflicht entbunden, verantwortungsvolle Personalplanung und –entwicklung voranzutreiben."

Thöne schlug vor, die Befristungsfragen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) zu regeln. Er wies darauf hin, dass beim Tarifabschluss mit den Ländern im Mai bereits ein besonderer Bereich "Wissenschaft" vereinbart worden sei. Dieser müsse jetzt gefüllt werden. "Die Verhandlungen laufen: Der vorliegende Gesetzentwurf greift in die Tarifautonomie ein", stellte der GEW-Vorsitzende fest.

Zudem machte er verfassungsrechtliche Bedenken geltend, künftig auch das nicht-wissenschaftliche Personal in die Befristungsregelungen mit einzubeziehen. Auch Forschungsaufgaben, die dauerhaft anfallen, müssten weiterhin von fest angestellten Beschäftigten erbracht werden. Diese Auffassung verträten auch EU und deutsche Arbeitsgerichte.

Info: Laut Wissenschaftsrat (WR) - basierend auf OECD-Statistiken - gab es 2001 für das Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Personal an Hochschulen Arbeitsplätze im Umfang von 101.400 Vollzeitstellen, davon 68.000 Forscher. 45,6 Prozent des FuE-Personals werden über Drittmittel finanziert. Weitere Infos zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Wissenschaft und Forschung finden Sie unter: www.gew.de/befristete_vertraege.


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