Bildungsausschuss stimmt Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu

(hib/SUK) Die Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten an Hochschulen soll künftig als "sachlich rechtfertigender Befristungsgrund" gelten. Dies soll sowohl für wissenschaftliches als auch akzessorisches Personal gelten.

13.12.2006 Pressemeldung Deutscher Bundestag

Die Abgeordneten des Bildungsausschusses haben am Mittwochvormittag einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/3438) mit den Stimmen von Union, SPD und FDP zugestimmt.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf eines Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ab.

Ein Änderungsantrag der Koalition wurde angenommen, Anträge von Bündnisgrünen und Linksfraktion fanden keine Mehrheit.

Aus Sicht der Union ist es "außerordentlich dringend", den Gesetzentwurf "auf den Weg zu bringen". Dies sei aus dem Wissenschaftsbereich signalisiert worden. Zudem hätten auch die Experten in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf auf die Dringlichkeit einer Regelung hingewiesen. Man habe sich in den Beratungen nach der Anhörung dazu entschlossen, die Auswirkungen des Gesetzes zeitnah zu evaluieren. Besonders genau wolle man beobachten, ob die Regelung "missbräuchlich" dazu benutzt werde, bislang unbefristet beschäftigtes Personal in befristete Verträge überzuleiten. "Wir gehen zwar davon aus, dass dies nicht geschieht, aber es ist gut, ein Zeichen zu setzen, dass darauf geachtet wird", so die Union.

Auch die SPD betonte, der Gesetzentwurf sei dazu geeignet, Probleme, die sich in der Praxis ergeben hätten, nun zu lösen. Man hätte sich die Regelung zur Tarifsperre, die nun verankert worden sei, "anders vorstellen können", es sei aber insgesamt eine gute Regelung getroffen worden.

Die Liberalen lobten den Gesetzentwurf als "ersten Schritt" hin zu einem einfacheren und konkurrenzfähigen Vergütungssystem im Bildungsbereich. Sie plädierten aber langfristig für den Abschluss eines Wissenschaftstarifvertrags: "Deutschland braucht ein modernes Vergütungssystem im Bildungsbereich." Der vorliegende Gesetzentwurf begründe die Möglichkeit "lebenslanger Wissenschaftskarrieren", basierend auf Drittmitteln. Dies sei begrüßenswert.

Linksfraktion und Grüne lehnten den Entwurf ab. Dass die Koalition im Auge behalten wolle, ob mit der Regelung Missbrauch getrieben werde, sei lediglich "ein rudimentärer Rest von Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern", so Die Linke. Insbesondere das Festhalten an der Tarifsperre sei "nicht nachvollziehbar". Man hätte den Beteiligten "wenigstens die Möglichkeit" offen lassen sollen, "kollektivrechtlich" zu besseren Vereinbarungen zu kommen. Zudem sei nicht einsichtig, warum die Drittmittelbefristung auch für nichtwissenschaftliches Personal gelten solle. Dass es für einen Wissenschaftler mit bestimmtem Forschungsschwerpunkt schwer sei, nach dem Ablauf eines Projekts eine neue Tätigkeit zu finden, sei nachvollziehbar, nicht aber, warum dies auch für eine Sekretärin gelten sollte.

Auch die Grünen bemängelten, der Gesetzentwurf bleibe "hinter den Erwartungen zurück". Man plädiere dafür, eine Regelung einzufügen, nach der die Dauer des Vertrags der Drittmitteldauer entsprechend solle. Auch die Tarifsperre müsse gestrichen werden: "Die Tarifpartner können passgenauere Lösungen finden als der Gesetzgeber."

Während die Liberalen bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf gemeinsam mit Union und SPD votierten, fand ihr eigener Antrag, die Regierung solle einen Entwurf für ein aufgaben- und leistungsbezogenes Vergütungssystem für den Wissenschaftsbereich vorlegen (16/3286), keine Mehrheit. Er wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

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