Bundesregierung: Änderungen am Bafög sind sozialverträglich
(hib/SKE) Nach Ansicht der Bundesregierung wird das 22. Gesetz zur Änderung des Bafög weder Migranten und Flüchtlinge noch Studenten, die im Ausland studieren wollen, benachteiligen.
20.03.2007 Pressemeldung Deutscher BundestagIn ihrer Antwort (16/4526) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/4326) sieht die Regierung sich außerstande, Daten zum Aufenthaltsstatus ausländischer Schüler und Studierender zu nennen. In der Bafög-Statistik werde nur die Staatsangehörigkeit der Geförderten, nicht aber ihr aufenthaltsrechtlicher Status erfasst.
Die Regel, dass Vater oder Mutter mindestens drei Jahre in Deutschland gearbeitet haben müssen, bevor ihr Kind Anspruch auf Bafög hat, sei sinnvoll. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass sie finanziell zur Solidargemeinschaft beitrügen, bevor sie davon profitierten.
Die Regierung weist auf Änderungen im 22. Änderungsgesetz hin, nach denen erstmals ausländische Auszubildende, die dauerhaft in Deutschland bleiben werden, elternunabhängig Förderung beantragen können.
In ihrer Antwort (16/4550) auf eine weitere Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4550) bestreitet die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Bafög allein aufgrund der Erkenntnis zu ändern, dass die Mehrkosten ärmere Studenten von einem Auslandsstudium eher abhalten könnten als reichere. Entscheidend für die Bewertung der Gesetzeslage sei, dass ärmere Studenten, die Bafög erhalten, eher ins Ausland gingen, als solche, die keine Förderung erhielten.
Die Reisekostenerstattung werde auf weltweit eine Hin- und Rückreise sowie einen pauschalen Betrag beschränkt. Jedoch blieben sowohl die Versicherungszuschläge sowie die Übernahme der Studiengebühren für ein Hochschuljahr. Die Studenten liefen nicht in Gefahr, sich übermäßig zu verschulden, heißt es in der Antwort.
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