Bundesregierung: An Hochschulen kein Zwang bei der Einwerbung von Drittmitteln
(hib/TYH) Abschluss und Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Unternehmen und staatlich finanzierten Hochschulen sind "Ausdruck einer autonomen Entscheidung der Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Selbstverwaltungsrechts". Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ([17/6694](http://dip.bundestag.de/btd/17/066/1706694.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ([17/6544](http://dip.bundestag.de/btd/17/065/1706544.pdf)).
05.08.2011 Pressemeldung Deutscher BundestagDie Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung auf einen Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Bank und der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Technischen Universität Berlin hingewiesen, der "im Spannungsverhältnis mit dem grundgesetzlich gesicherten Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre" stehe.
Diese Freiheitsrechte beschränkten die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf derartige Vertragsabschlüsse, schreibt die Bundesregierung. Sie habe die Berichterstattung über den genannten Vertrag zur Kenntnis genommen, jedoch keine Schlussfolgerungen daraus gezogen. Laut Antwort liegen der Regierung keinerlei Erkenntnisse vor, dass die Einwerbung von Drittmitteln unter Zwang erfolgt.
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