Das neue Studentenwerksgesetz für NRW ist in Kraft getreten

Das neue Studentenwerksgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist heute mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes in Kraft getreten. Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft begrüßte die vom Landtag auf den Weg gebrachte Neuregelung.

21.07.2004 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

"Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Studentenwerke. Sie sind für die Studierenden an den Hochschulen des Landes unverzichtbare Dienstleistungsunternehmen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet", so die Ministerin.

Zielsetzung der Gesetzesänderung ist die Erweiterung der Eigenverantwortung und wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der zwölf Studentenwerke des Landes. Im Wesentlichen sieht das Gesetz folgende Punkte vor:

  • Die Studentenwerke können sich an privatrechtlich organisierten Unternehmen beteiligen und selbst entsprechende Unternehmen gründen.

 

  • Die Studentenwerke können eigenständig Tarifverträge abschließen, die ihren besonderen wirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung tragen.

 

  • Die bisherigen Aufsichts- und Kontrollorgane Verwaltungsrat und Verwaltungsausschuss werden zu einem Verwaltungsrat mit sieben sachkundigen Mitgliedern zusammengefasst. Damit beschleunigen und erleichtern sich die notwendigen Entscheidungsprozesse.

Die Studentenwerke kümmern sich um die soziale und wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Studierenden an staatlichen Hochschulen. Sie verantworten den Betrieb von Mensen und Cafeterien, den Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen, die Einrichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten sowie die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich.

"Die Studentenwerke können ab sofort stärker als bisher wie Wirtschaftsunternehmen handeln und diesen Freiraum nutzen, um sich ihren Aufgaben nun noch flexibler und erfolgsorientierter zu stellen", lobte Kraft die gesetzliche Neuregelung.

Informationen zu den Studentenwerken in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.studentenwerke-nrw.de.


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