Datenschutz contra Ranking
(bikl) In Fairness eine vier, in Verständlichkeit eine drei und in Spaß eine vier – seit knapp einem Jahr können Studenten auf der Webseite Meinprof.de ihre Dozenten benoten. Jetzt hat der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix die Betreiber der Seite aufgefordert, wesentliche Funktionen zu ändern, weil das Bewertungsverfahren gegen das Persönlichkeitsrecht verstoße.
14.08.2006 ArtikelDie Forderungen des Datenschützers: Die Betreiber sollen Dozenten benachrichtigen, bevor sie diese in eine Rangliste aufnehmen. Und die sollten dann das Recht haben, ihre Zustimmung zu verweigern. Außerdem sollten sich Nutzer registrieren, bevor sie die Listen einsehen können. Bereits im März waren die Betreiber von Meinprof.de vom Datenschutzbeauftragten der RWTH Aachen aufgefordert worden, Angaben über Aachener Professoren, die der Veröffentlichung nicht zugestimmt hätten, zu löschen. Denn die Verarbeitung personenbezogener Daten verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Für den Bremer Rechtsanwalt Lambert Grosskopf hingegen fallen die Informationen auf der Seite unter das Recht der freien Meinungsäußerung. Bei Meinprof.de handele es sich um ein Meinungsforum; die Werturteile dort seien "vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt", so der der Spezialist für Medien- und Internetrecht.
Bis Ende August müssen die Studenten Stellung nehmen. Kommt es zu keiner Einigung, wird über das Ranking aus Studentenperspektive vor Gericht entschieden.
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