DHV fordert Abbau von Hindernissen für international mobile Wissenschaftler
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) will die internationale Mobilität von Wissenschaft-lern fördern. "Dem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe stehen in der Praxis erhebliche Mobilitätshindernisse entgegen. Insbesondere die unzureichende gegenseitige Anerkennung von Versorgungsansprüchen erschwerten einen Wechsel über die Landesgrenzen hinweg. Dies muss sich ändern, wenn der europäische Hochschulraum Wirklichkeit werden soll", erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen.
31.03.2009 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)Wissenschaftler mit ausländischen Vordienstzeiten erwürben derzeit Pensionsansprüche, die häufig hinter denjenigen von weniger mobilen Kollegen zurückblieben. Problematisch sei, dass in vielen Bundesländern potentiell ruhegehaltfähige Dienstzeiten aus dem Bereich der EU und des EWR einschließlich der Schweiz nicht anerkannt würden, falls für dieselbe Zeit eine anderweitige ausländische Versorgungsleistung bestehe. "Die Höhe dieser Leistung ist unerheblich. Für Kollegen kann das zu Versorgungslücken in der Altersversorgung, bei der Absicherung bei Dienstunfähigkeit und der Hinterbliebenenversorgung führen", so Kempen. Der DHV fordere daher die Bundesländer auf, ausländische ruhegehaltfähige Dienstzeiten insoweit anzuerkennen, dass im Ergebnis das Versorgungsniveau eines nicht mobilen Beam-ten erreicht werde.
Wer als Wissenschaftler ins Ausland gehe, erhalte nach derzeitiger Rechtslage bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis keine Pension und müsse sich stattdessen in der Deutschen Rentenversicherung Bund nachversichern. "Im Ergebnis ist dies mit erheblichen Versorgungsverlusten im Vergleich zu einer Beamtenpension verbunden", betonte Kempen. Daher müssten sich die beamtenversorgungsrechtlichen Gesetzgeber vom Prinzip der Nachversicherung verabschieden. Die Pension müsse auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses anteilsmäßig ausgezahlt werden bzw. bestehen bleiben können.
Kempen verwies auf die Uneinheitlichkeit des Rentenversicherungsrechts in der EU: "Am Ende eines Berufslebens, das unter Umständen mehrere ausländische Stationen umfasste, wird keine harmonisierte Gesamtrente ausgezahlt." Die derzeitige Mindestwartezeit für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus dem Zusatzrentensystem von fünf Jahren erweise sich im Wissenschaftsbereich als mobilitätshemmend. Hochschulen müsse die Zahlung von freiwilligen Versicherungsbeiträgen ermöglicht werden, damit dem zu gewinnenden Wissenschaftler eine angemessene Erhöhung der Rente angeboten werden könne.
Um bestehende Informationsdefizite zu beheben, rege der DHV an, spezielle Beratungsstellen für mobile Wissenschaftler an den Hochschulen einzurichten. "Durch ein solches Angebot kann die Attraktivität eines Wechsels aus dem Ausland an deutsche Hochschulen erheblich erhöht werden", betonte Kempen.
Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit über 24.000 Mitgliedern.
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