Doch weniger Steuererstattung für Ausbildung
05.09.2011 Artikel
Mitte August hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Ausbildung oder Studium bei späteren Steuerzahlungen geltend gemacht werden können. Dieses Urteil will die Regierung zwar befolgen, aber nur in sehr engem Rahmen, berichtet der SPIEGEL. Die Kosten für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium sollen als "Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar" sein, wird aus einem Vermerk des Ministerium zitiert. Der abziehbare Betrag soll aber sowohl der Höhe nach als auch der Berücksichtigungsdauer nach gedeckelt werden. So sollen nur Kosten zu berücksichtigt werden, die Studenten während der Regelstudienzeit entstehen. Ausgeschlossen werden soll außerdem, dass Eltern, die für ihre studierenden Kinder Unterhalt leisten, die Steuern absetzen.
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