Exzellenz in der universitären Lehre ohne "Lehrprofessur"

Nach Auffassung des Deutschen Hochschulverbands (DHV) sollen Leistungen in Forschung und in universitärer Lehre künftig gleichberechtigt in die Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Hochschullehrers, einer Fakultät oder einer Universität einfließen. "Universitäre Forschung und universitäre Lehre sind zwei Seiten einer Medaille" erklärte DHV-Präsident Professor Bernhard Kempen.

21.03.2007 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

"Universitäre Lehre ist ohne universitäre Forschung nicht denkbar, während umgekehrt die universitäre Forschung auf die universitäre Lehre angewiesen ist, um sich erneuern und fortentwickeln zu können." Im Grundsatz müsse daher jeder an der Universität Lehrende auch Forscher sein. Versuche, die Einheit von Forschung und Lehre nur noch institutionell und nicht mehr personell zu definieren, seien damit nicht vereinbar. "Universitätsprofessoren, die ganz überwiegend oder ausschließlich mit Lehraufgaben betraut sind, verdienen diesen Namen nicht, weil sie dem hohen Anspruch eines Amtes, das sich gleichermaßen über Forschung und Lehre definiert, nicht gerecht werden", betonte der DHV-Präsident. Der Vorschlag des Wissenschaftsrates, mittelfristig jede fünfte Professur als sogenannte "Lehrprofessur" auszuweisen und mit zwölf statt der bisher üblichen acht bis neun Semesterwochenstunden Lehrdeputat zu belegen, sei daher abwegig.

Die Einheit von Forschung und Lehre schließe Differenzierungen allerdings nicht aus. Spitzenforscher müssten zeitweise ganz oder auf Dauer teilweise von ihren Verpflichtungen in Lehre und Selbstverwaltung entbunden werden können. Der im Zuge des Bologna-Prozesses entwickelten Vorstellung, es könne nach "lehrorientierten" und "forschungsorientierten" Universitäten und Studiengängen differenziert werden, müsse dagegen widersprochen werden. "Lehrorientierte Universitäten sind keine Universitäten, sondern eher Fachhochschulen", so Kempen.


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