FDP: Universitäten müssen alleiniges Promotionsrecht behalten
(hib/SKE) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass weiterhin allein Universitäten das Promotionsrecht haben. Einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion ([16/7842](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/078/1607842.pdf)) wurde heute an den Auschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
24.01.2008 Pressemeldung Deutscher BundestagDie Regierung soll sich nach dem Willen der Liberalen außerdem für noch stärkere Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen einsetzen.
Es sei das zentrale Anliegen der Exzellenzinitiative, die Einheit von Forschung und Lehre zu sichern sowie die so genannte Versäulung im Hochschulsystem zu beenden. Problematisch sei jedoch das Ausgliedern universitärer Forschungseinrichtungen, da sich so das Wissenschaftssystem weiter zersplittere. Wenn zudem jetzt noch angedacht werde, das Promotionsrecht nicht mehr ausschließlich bei Universitäten zu belassen, sei zu befürchten, dass Spitzen-Nachwuchsforscher sich noch stärker von den Hochschulen entfernten.
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