Fehlende bundesrechtliche Regelung für die Bezahlung von Wissenschaftlern
Netto-Gehaltseinbußen von etwa 500 Euro pro Monat in Folge fehlender bundesrechtlicher Besoldungsregelungen sind für Bayerns Nachwuchswissenschaftler abgewendet. Wie Wissenschaftsminister Thomas Goppel am Mittwoch in München mitteilte, hat Bayern eine Lösung gefunden, die "einen schnellen und guten Ausgleich für bayerische Nachwuchswissenschaftler schafft." Für Bayerns wissenschaftliche Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieure, so Goppel, stellt das bayerische Modell sicher, dass ihnen keine Nachteile wegen der "skandalösen und verfassungswidrigen Untätigkeit des Bundes" entstehen.
16.03.2005 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstDie Universitäten können mit den Wissenschaftlichen Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieuren nun vertraglich die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung und den Anspruch auf Beihilfe und Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften vereinbaren. Das Wissenschaftsministerium hat den dafür erforderlichen sog. "Gewährleistungsbescheid" erlassen. Er greift für diejenigen - mehreren hundert - Nachwuchswissenschaftler, die durch die vom Bund verursachte Schlechterstellung betroffen sind.
Hintergrund ist, dass der Bundesgesetzgeber mit dem sog. 5. Hochschulrahmenänderungsgesetz (5. HRG-Novelle) geplant hatte, die Personalkategorien der Wissenschaftlichen Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieure abzuschaffen. Deshalb hat er auch die gesetzlichen Vorschriften über die beamtenrechtliche Besoldung dieser Personalkategorien gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht kippte mit dem sog. "Juniorprofessur-Urteil" vom Juli letzten Jahres die 5. HRG-Novelle. Trotz der Entscheidung aus Karlsruhe machte die Bundesregierung die Streichung der besoldungsrechtlichen Vorschriften nicht rückgängig. Die Konsequenz ist der paradoxe Zustand, dass das Bundesrecht im Hochschulrahmengesetz zwar verbeamtete Wissenschaftliche Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieure zulässt, es aber im Bundesbesoldungsrecht keine Möglichkeit gibt, diese Beamten auch zu bezahlen. Der Bund weigert sich jedoch, diese Situation zu bereinigen. Deshalb besteht für Bayern rechtlich nur die Möglichkeit einer Beschäftigung und Bezahlung als Angestellte, was jedoch für die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit zusätzlichen Kosten für Renten- und Krankenversicherung von mehreren hundert Euro pro Monat verbunden wäre. Die nun vorliegende Lösung beseitigt diese Nachteile auf vertraglicher Grundlage.
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