Hochschulen wollen keinen „Tropfen auf den heißen Stein“
(bikl) „Wir brauchen ein entschlossenes Handeln, keinen Tropfen auf den heißen Stein“, erklärte HRK-Präsidentin Professor Dr. Margret Wintermantel heute in Berlin zu den Meldungen, dass Länder und Bund für einen Hochschulpakt etwa 200 Millionen Euro jährlich für die kommenden drei Jahre planen. „Das wären nicht einmal zehn Prozent der Summe, die die Hochschulen bis 2020 pro Jahr im Durchschnitt für notwendig halten.“
11.10.2006 ArtikelWintermantel warnte außerdem davor, die Sicherung des Lehrangebots mit Fragen der Forschungsförderung zu vermischen. Durch einen effektiven Hochschulpakt, so die HRK-Präsidentin könnten Bildungsbeteiligung und Absolventenquote deutlich erhöht werden. „Deutschland hat einen Studierendenanteil von 37 und eine Absolventenquote von 20,6 Prozent. Gegenüber dem OECD-Mittel von 53 bzw. 34,8 Prozent sind wir nach wie vor deutlich im Hintertreffen. Jetzt können wir eine starke Generation akademisch qualifizierter junger Menschen heranbilden. Diese Chance dürfen wir nicht verpassen.“
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz, der gestern in Osnabrück tagte, hat Eckpunkte zu einem Hochschulpakt 2020 vorgelegt. Danach sollen unter anderem ab 2015 frei werdende Professorenstellen ab sofort besetzt werden können, so dass für den besonders hohen Studierendenandrang eine doppelte Besetzung von Professuren möglich ist. Außerdem wird gefordert, unverzüglich eine zentrale Servicestelle für Zulassungsmanagement als Nachfolgeinstitution der ZVS zu etablieren. Die Aufgabe der Servicestelle müsse es sein, Mehrfachbewerbungen und Nachrückverfahren so zu regeln, dass eine Auslastung der Studienplätze verlässlich sichergestellt wird. Für diese und weitere Maßnahmen werden laut HRK von 2007 bis 2020 durchschnittlich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich benötigt.
Außerdem forderten die Rektoren, Studienbeiträge uneingeschränkt für die Verbesserung der Lehre einzusetzen. Das aktuelle Rechtsgutachten, in dem vor allem die Ausgestaltung von so genannten "Ausfallfonds" kritisiert werden (bildungsklick.de berichtete darüber), bestätige die Einschätzung der Hochschulen, so die HRK. Unbedingt geklärt werden müsse auch, ob die pauschale Festlegung der Beitragssätze rechtens sei. "Die HRK hat immer gefordert, dass die Hochschulen die Möglichkeit haben sollten, unterschiedliche und nach Fachbereichen differenzierte Beiträge zu erheben. Wenn sich herausstellt, dass die Verfassung dies so fordert, so bestätigt das unsere Haltung", sagte Wintermantel.
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