HRK-Mitgliederversammlung formuliert Leitprinzipien für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außeruniversitärer Forschung
Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat "Spielregeln" für die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen formuliert. Sie sollen von allen Beteiligten akzeptiert und eingehalten werden. Die Mitgliederversammlung begrüßte am 27. November in Berlin die nicht zuletzt durch die Exzellenzinitiative intensivierte Kooperation zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Dadurch werde der Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb erheblich gestärkt. In solche Kooperationen bringen beide Seiten ihre spezifischen Stärken ein und machen sie für die jeweils andere Seite nutzbar.
28.11.2007 Pressemeldung HochschulrektorenkonferenzDie HRK-Mitgliederversammlung empfahl, bei sämtlichen Kooperationsformen folgende Grundsätze zu beachten:
Die Kooperationen basieren auf selbst bestimmten vertraglichen Vereinbarungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als gleichberechtigten Partnern unter Anerkennung ihrer unterschiedlichen Wesensmerkmale und Aufgabenstellungen.
- Zu diesen wesentlichen Unterschieden zählen die auftragsfreie und Projekt unabhängige interdisziplinäre Verknüpfung von Grundlagenforschung und Lehre der Universitäten mit dem nur dadurch möglichen einheitlichen und kontinuierlichen Auswahl- und Qualifikationssystem (berufsqualifizierende Lehre, Promotion, Berufungsbefähigung). Das Recht, akademische Grade - einschließlich der Promotion - zu verleihen, darf weder unmittelbar noch mittelbar auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ausgedehnt werden. In den Promotionsverfahren ist eine enge Zusammenarbeit der Universitäten mit den außeruniversitären Forschungsein-richtungen erwünscht. Dies kann auch in der ergänzenden Gestaltung der universitären Promotionsurkunde zum Ausdruck kommen.
- Kooperationen sollen die Forschungsvoraussetzungen zugunsten der Hochschulen wie der außeruniversitären Partner stärken. Vorschläge, die auf eine Herauslösung von Forschungs-einheiten aus den Hochschulen und auf die Schaffung neuer Einrichtungen hinauslaufen, sind nicht akzeptabel. Die "Filetierung" von Hochschulen mindert auch die Chancen der Studierenden.
- Bei gemeinsamen Berufungen sollten die Arbeitsverträge von Universität und außerunive-sitärer Forschungseinrichtung grundsätzlich dieselbe Laufzeit haben. Nach Ende der wissen-schaftlichen Arbeit bei dem einen Partner endet auch der Arbeitsvertrag bei dem anderen Partner mit der Option der Verhandlung über eine Anschlussbeschäftigung.
- Die Interaktionen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bedürfen keiner gesetzlichen Regelung, wohl aber der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für gemeinsame Projekte in Kooperationsverbünden. Im Hinblick auf die institutionelle Finanzträgerschaft der Länder für die Hochschulen sollte mit den Länderzuschüssen immer ein Mehrwert für die Hochschulen entstehen.
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