HRK-Mitgliederversammlung: Qualität von fachspezifischen Studierfähigkeitstests sichern

Die Hochschulrektorenkonferenz wird einen Testbeirat für Studierfähigkeitstests gründen, um die Qualität solcher Tests zu sichern. Dies hat die 2. HRK-Mitgliederversammlung am 27. November beschlossen.

28.11.2007 Pressemeldung Hochschulrektorenkonferenz

Seit Anfang 2005 besteht für die meisten Hochschulen rechtlich die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Hochschulzulassungsverfahren auch die Ergebnisse von fachspezifischen Studierfähigkeitstests zu berücksichtigen. " Mittel- bis langfristig werden immer mehr Anbieter Tests entwickeln und durchführen", so HRK-Präsidentin Wintermantel." Es ist wichtig, dass bereits am Beginn der Entwicklung ein Testbeirat seine Arbeit aufnimmt." Mangels konkreter gesetzlicher Vorschriften sei die Installierung eines Beirates im Wege des Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen möglich und erforderlich.

Der Beirat soll fachspezifische Studierfähigkeitstests für die Hochschulzulassung begutachten und Empfehlungen an potentielle Testentwickler, an die Hochschulen und an das HRK-Präsidium formulieren. Er soll Standards entwickeln, mit denen die Qualität eines Tests vor dem ersten Einsatz geprüft und später evaluiert werden kann.

Das Präsidium wird die Mitglieder des Beirates in Kürze berufen.


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