Im Zusammenhang mit dem heute öffentlich gemachten Vorwurf des Korruptionsverdachtes gegen Hochschullehrer der Universität Leipzig erklärt die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange:

"Mir ist nicht bekannt, dass gegen einen Bediensteten des Freistaates in diesem Zusammenhang Ermittlungen geführt werden. Unbewiesene und pauschale Verdächtigungen schaden dem Wissenschaftsbetrieb an den sächsischen Hochschulen. Das ist Rufmord. Sollte sich ein begründeter Verdacht gegen einen sächsischen Hochschullehrer ergeben, werden wir dem selbstverständlich nachgehen. Bis dahin handelt es sich allerdings um reine Spekulation."

24.08.2009 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Das Promotionsverfahren regeln die Hochschulen durch eine Promotionsordnung auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes selbst. Zur Promotion muss eine selbständige wissenschaftliche Arbeit vorgelegt werden, die öffentlich verteidigt werden muss und von zwei Hochschullehrern bewertet wird. Darüber hinaus entscheiden die Hochschulen selbst, ob eine mündliche Prüfung – ein sogenanntes Rigorosum - abgelegt werden muss.

Nach sächsischem Hochschulgesetz haben die vier sächsischen Universitäten und das Internationale Hochschulinstitut Zittau das Recht zur Promotion. Sachsens Kunsthochschulen haben das Recht zur Promotion in Fachgebieten mit wissenschaftlicher Ausrichtung. In Leipzig verfügen neben der Universität Leipzig auch die Hochschule für Grafik und Buchkunst und die Hochschule für Musik und Theater sowie die Handelshochschule Leipzig über Promotionsrecht.

In Sachsen hatten im Jahr 2007 1073 Studierende eine Promotion abgeschlossen.


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