Kabinett billigt Referentenentwurf für das Hochschulmedizingesetz

Das Kabinett hat am heutigen Dienstag den Referentenentwurf des Innovationsministeriums für das Hochschulmedizingesetz (HMG) gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, eine exzellente Forschung und Lehre an den Universitätsklinika auf einem dauerhaft tragfähigen wirtschaftlichen Fundament zu sichern und zugleich bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten. "Die nordrhein-westfälischen Universitätsklinika sollen bundesweit spitze werden", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart.

15.05.2007 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz passgenaue Lösungen für jede der sechs Universitätsklinika möglich machen, die Medizinforschung profilieren, die Leitungsstrukturen stärken und Bauinvestitionen beschleunigen. Zu diesem Zweck werden die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne des Hochschulfreiheitsgesetzes fortentwickelt. Der Referentenentwurf geht jetzt ins Anhörungsverfahren. Der daraus resultie-rende Gesetzentwurf soll direkt nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden, im kommenden Januar soll das Gesetz in Kraft treten.

In Nordrhein-Westfalen gibt es in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster Universitätsklinika, allesamt Anstalten des öffentlichen Rechts. Den Studiengang Medizin bieten in NRW die Universitäten dieser sechs Standorte und die Universität Bochum an. An den sechs Universitätsklinika arbeiten insgesamt rund 30.000 Beschäftigte, darunter 5500 Wissenschaftler. Rund 250.000 Patienten werden jedes Jahr in den Uniklinika behandelt, die gemeinsam einen Jahresumsatz von rund 2,5 Milliarden Euro aufweisen. An den sieben Universitäten, die den Studiengang Humanmedizin anbieten, bilden 660 Professoren 18.650 Studierende aus.

Das Hochschulmedizingesetz soll der Hochschulmedizin neue Gestaltungsoptionen für eine noch stärkere Forschungsorientierung und Profilbildung eröffnen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Universitäten, standortübergreifend gemeinsame Fakultäten bilden zu können. Um die Uniklinika wirtschaftlicher zu führen, sollen sie verpflichtet werden, bei Verwaltungsaufgaben eng zu kooperieren. Hierfür ist die Bildung so ge-nannter Soft Holdings vorgesehen. Einkauf, EDV und ähnliche patientenferne Dienstleistungen sollen nicht mehr an jedem Standort einzeln und dementsprechend kostenintensiv organisiert werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf verbesserte Rahmenbedingungen für ÖPP-Modelle vor, so dass die hohen Investitionsbedarfe möglichst schnell erfüllt werden können. Zudem soll eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes hochqualifizierten und engagierten Wissenschaftlern Anreize für einen Wechsel nach oder einen Verbleib in Nordrhein-Westfalen bieten.


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