Masterstudium für alle
(red/pm) Die Landesergierung in Brandenburg hat in der vergangenen Woche der Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes zugestimmt. Entscheidende Neuerung: Der Zugang zum Master soll geöffnet werden. Hochschulen werden demzufolge nicht mehr verpflichtet, neben dem Bachelor weitere Zugangsvoraussetzungen für den Master festzulegen.
12.07.2010 ArtikelKünftige Zugangshürden dürfen nur den fachlichen Anforderungen eines Studienganges entsprechen. Außerdem wird die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit erweitert: Studierende, denen aus persönlichen Gründen ein Vollzeitstudium nicht möglich ist, erhalten die Gelegenheit, individuell ein Teilzeitstudium zu absolvieren. Die Regelstudienzeit für Teilzeitstudierende wird entsprechend verlängert.
"Mit dem vereinfachten Zugang zum Master schaffen wir mehr Chancengerechtigkeit", erklärte Wissenschaftsministerin Martina Münch. Und mit der Möglichkeit eines individuellen Teilzeitstudiums gehen wir stärker auf die Lebenssituation jedes Studierenden ein. Damit setzen wir deren Forderungen aber auch die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz um und steuern so beim Bologna-Prozess nach."
Andere Kritikpunkte am Bologna-Prozess, wie ein zu stark "verschultes" Studium und damit verbunden mangelnde Mobilität, sind bereits durch die Änderung der Hochschulprüfungsverordnung Ende Juni in Angriff genommen worden.
Der Landtag hatte Mitte Dezember 2009 Konsequenzen aus dem Bildungsstreik gezogen und Schritte für eine qualifizierte Weiterentwicklung der Bologna-Reform eingeleitet. Zuvor hatten sich die Kultusminister der Länder auf aktualisierte Eckpunkte für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen verständigt.
Keine Kommentare vorhanden