Mehrzahl der NRW-Unis zeigen sich Studienbeiträgen aufgeschlossen

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie teilt mit: Die große Mehrzahl der nordrhein-westfälischen Hochschulen haben dem Innovationsministerium inzwischen ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Studienbeitragsgesetzes übersandt, um die das Ministerium sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens gebeten hatte.

29.10.2005 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

"Die meisten Hochschulen haben ihre Stellungnahmen abgegeben, die restlichen erwarten wir in den nächsten Tagen", erklärte ein Ministeriumssprecher. Das Ministerium werde in den kommenden Wochen die Stellungnahmen sorgfältig auswerten und die Anregungen zur Änderung des Referentenentwurfs in die weitere Beratung einfließen lassen. Ende November soll dann der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden. Nordrhein-Westfalen will als einziges Bundesland den Hochschulen freistellen, ob und in welcher Höhe bis maximal 500 Euro pro Semester sie Studienbeiträge erheben. Studienbeiträge sollen möglich sein ab Wintersemester 2006/2007 für Erstsemester und ab Sommersemester 2007 für alle Studierenden. Die endgültige Entscheidung über die Einführung von Studienbeiträgen und deren genaue Gestaltung fällt an den Hochschulen erst zu einem späteren Zeitpunkt. So heißt es auch in der Pressemitteilung der Universität Münster vom 26. Oktober: "Der Senat der Universität Münster sieht sich nicht in der Lage, ein abschließendes Urteil über den vorliegenden Referentenentwurf zu geben". Aus den Stellungnahmen und Senatsbeschlüssen an den Hochschulen lasse sich derzeit allerdings bereits ablesen, dass die Mehrzahl der nordrhein-westfälischen Universitäten der Einführung von Studienbeiträgen aufgeschlossen gegenüber stehe, so ein Ministeriumssprecher. Die heutige Kritik des SPD-Landtagsabgeordneten Marc-Jan Eumann sei eine "aus der Luft gegriffene Fern- und Fehldiagnose". Die heute per Pressemitteilung veröffentlichte Verärgerung des DGB-Bezirksvorsitzenden über das Anhörungsverfahren bezeichnete das Ministerium als nicht nachvollziehbar. Die Gewerkschaften sind nach § 106 des Landesbeamtengesetzes dann zu beteiligen, wenn dienstrechtliche Vorschriften betroffen sind. Das ist beim Studienbeitragsgesetz nicht der Fall. Das Personal der Hochschulen ist über die Hauptpersonalräte ebenso wie alle weiteren relevanten Akteure jedoch selbstverständlich am Anhörungsverfahren beteiligt.


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