Minister Rippel: Das Saarland übernimmt die Zinsen bei Studiengebührendarlehen

Der saarländische Landtag hat auf den im Einvernehmen mit der Landesregierung eingebrachten Antrag der CDU-Landtagsfraktion eine Änderung des Hochschulgebührengesetzes beschlossen. Danach werden die bei dem Studiengebührendarlehen anfallenden Zinszahlungen bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Rückzahlungsverpflichtung, das heißt bis zu zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, vom Land getragen.

01.07.2009 Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Auch die Studierenden, die bereits ein Darlehen in Anspruch genommen haben, werden rückwirkend von Zinszahlungen freigestellt. Bereits gezahlte Zinsen werden nach dem nunmehr verabschiedeten Gesetz rückerstattet.

Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Joachim Rippel: "Die saarländischen Hochschulen haben die Zeit seit Einführung der Studiengebühren im Wintersemester 2007/2008 zu vielfältigen Verbesserungen in Studium und Lehre genutzt. Mit zusätzlichen Einnahmen von über 20 Millionen Euro in nur zwei Jahren konnten zahlreiche Stellen für Lehrkräfte geschaffen und neue Mentoren- und Tutorenprogramme entwickelt und personalisiert werden. Verbesserungen in der Hörsaal-, Seminar-, Labor- und der Bibliotheksausstattung sowie derIT-Infrastruktur und berufsvorbereitende Projekte zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt sind nur einige Beispiele mehr an Maßnahmen, die verwirklicht werden konnten und die in ihrer Gesamtheit zu einem erfolgreicheren Studium, kürzeren Studienzeiten und besseren Berufschancen beitragen."

Die nunmehr vom saarländischen Landtag verabschiedete Gesetzesänderung leistet einen weiteren Beitrag zu einem sozialverträglichen und für die Studierenden bezahlbaren Darlehenssystem. Minister Rippel: "Mit dem geplanten Gesetz wird ein weiterer Schritt unternommen, damit kein Studierwilliger aus finanziellen Gründen von einem Studium absehen muss." Bei einem 10-semestrigen Studium ergibt sich aus der Inanspruchnahme eines Studiengebührendarlehens nur die – aus der Gebühr selbst resultierende -Rückzahlungsverpflichtung von 4.600 Euro (jeweils 300 Euro für die ersten beiden Semester sowie jeweils 500 Euro für das dritte bis zehnte Semester). Diese Summe kann von den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen eines Akademikers in einer Mindestrückzahlungshöhe von 20 Euro monatlich zurückgezahlt werden. Einkommensengpässe werden zudem sozial abgefedert, indem die Rückzahlungsverpflichtung nur bei einem monatlichen Mindesteinkommen von 1.140 Euro greift. Minister Rippel rät allen Studieninteressierten, sich umfassend zu informieren und von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Für die saarländischen Hochschulen ergeben sich durch die jetzt beschlossene Novellierung des Hochschulgebührengesetzes keine Veränderungen, führt Minister Rippel weiter aus. Die Hochschulen erhalten wie bisher Semester für Semester die Gebühren und können damit die bereits laufenden und die geplanten Qualitätsverbesserungsmaßnahmen, die aus den Studiengebühren finanziert werden und die aus Sicht der Studierenden und des Lehrpersonals im Bereich von Studium und Lehre erforderlich sind, unverändert fortführen.


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