Minister Rippel informiert über Zinsfreistellung von Studiengebührendarlehen
Aus Anlass des bevorstehenden Abiturabschlusses informiert Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Joachim Rippel bereits zum jetzigen Zeitpunkt darüber, dass mit der Aufnahme eines Studiums im Saarland auch die Möglichkeit einer studienbegleitenden Finanzierung über Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besteht.
25.06.2009 Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des SaarlandesAnträge auf Gewährung eines Studiengebührendarlehens können an den saarländischen Hochschulen bis zum Ende der Einschreibefristen gestellt werden. Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten und -bedingungen sind auf den Internetseiten der KfW unter der Rubrik Förderangebot für Privatkunden / Förderung von Aus- und Weiterbildung (Internetadresse im Anhang) oder auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule abrufbar.
Minister Rippel: "Derzeit wird im Landtag über ein Gesetz zur Zinsfreistellung der Studiengebührendarlehen beraten. Der von der CDU-Landtagsfraktion in Abstimmung mit der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht trotz der schwierigen Haushaltslage des Saarlandes vor, dass die mit einer Darlehensaufnahme verbundenen Zinsen bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Rückzahlungsverpflichtung – das heißt bis zu zwei Jahre nach Beendigung des Studiums – vom Land getragen werden. Diese Freistellung gilt nicht nur für die Studierenden, die ab dem Wintersemester 2009/2010 ein Darlehen beantragen. Auch die Studierenden, die bereits ein Darlehen in Anspruch nehmen, werden rückwirkend von Zinszahlungen freigestellt. Bereits gezahlte Zinsen werden nach dem Gesetzentwurf rückerstattet.
Der saarländische Landtag wird über dieses Gesetz am 1. Juli 2009 in zweiter Lesung entscheiden.
Mit dem geplanten Gesetz wird ein weiterer Schritt unternommen, damit kein Studierwilliger aus finanziellen Gründen von einem Studium absehen muss. Die bestehenden Fördermöglichkeiten sehen moderate Rückzahlungsbedingungen vor. So beginnt die Rückzahlungsverpflichtung (ohne Zinsbelastung) erst zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, wenn ein Mindesteinkommen erreicht ist. Die Mindestrückzahlungshöhe beträgt 20 Euro. Für einen Studienverzicht aus finanziellen Gründen gibt es deshalb für keinen Studienberechtigten und -interessierten einen objektiv begründeten Anlass. Minister Rippel rät allen Studieninteressierten, sich umfassend zu informieren und von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen.
Link: Informationen zur Förderung von Aus- und Weiterbildung der KfW
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